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MdB Brand (CDU) will stärkeren Einsatz für Ehe und Familie, gegen Änderungen am Adoptionsrecht

Fulda. Zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat MdB Michael Brand nach den ersten Beratungen stärkeren Einsatz für Ehe und Familie angemahnt. Nach Ansicht des osthessischen Bundestagsabgeordneten haben die Karlsruher Richter in Folge des rot-grünen Lebenspartnerschaftsgesetz „mit ihrer Gleichmach-Rechtsprechung schon mehrfach den falschen Weg eingeschlagen“.

„Es ist natürlich gut, wenn zwei Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Es gibt aber nur eine Verbindung, die natürlich darauf angelegt ist, Kinder in die Welt zu bringen – und das ist die Verbindung von Mann und Frau“, betonte Brand. „Es gibt natürliche Unterschiede, die weder Politik noch Justiz aus den Angeln heben können. Und mit Diskriminierung hat das wahrlich nichts zu tun.“ Die Frage nach dem Kindeswohl komme in der öffentlichen wie rechtlichen Debatte „viel zu kurz“, kritisierte der Abgeordnete.

„Wir halten uns natürlich an Recht und Gesetz, und befolgen das Urteil, wir stellen aber ebenso klar fest: das Verfassungsgericht hat die Verfassung zu schützen, die Ehe und Familie unter besonderen Schutz stellt – und eben nicht in allgemeine Beliebigkeit“, sagte Brand und warnte „vor falschen Schlussfolgerung, was das Urteil bedeuten könnte“. Es sei „eben nicht so, dass nun alles gleich gestellt wäre“, erläuterte Brand. „Der besondere Schutz wird nicht aufgehoben. Es bleibt dabei: niemandem wird eine Lebensform vorgeschrieben, aber Ehe und Familie, vor allem mit Kindern, werden gefördert werden, auch in Zukunft“, bekräftigte der Abgeordnete.

Er bleibe „optimistisch, freundlich und kämpferisch für Ehe und Familie“, sagte der Abgeordnete und sprach sich „für eine nachhaltige Stärkung vor allem von Familien mit Kindern“ aus. Er setze sich „seit langem und auch weiter dafür ein, dass politisch wie auch finanziell mehr für Familien getan wird – weil sie einfach die Keimzelle sind und am meisten leisten für die Zukunft unserer Gesellschaft „.

Beim Verfassungsgericht erkennt Brand „in einzelnen Entscheidungen durchaus die Gefahr, immer mehr Politik machen zu wollen und dabei Grundsätze der Verfassung aufzuweichen.“ Brand betonte, „dass Gewaltenteilung ein wichtiger Grundsatz in einer Demokratie bleibt: wer Politik machen will, soll sich der Wahl stellen, auch das ist ein Grundrecht.“

Weiteren Aufweichungen des Schutzes von Ehe und Familie werde er sich „energisch entgegen stellen“, sagte Brand. „Das gilt auch für das Adoptionsrecht – und hier geht es um viel, nämlich um das Kindeswohl.“ Eine Diskriminierung von Familien dürfe nicht zugelassen werden.

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