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Mittelstandsvereinigung Hessen lobt neues Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz als „Meilenstein für den hessischen Mittelstand“

Fulda. „Das neue Gesetz ist ein großer Wurf für den Hessischen Mittelstand und beispielhaft für alle anderen Bundesländer“, erklärte der Landesvorsitzende der Hessischen Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung MIT, Frank Hartmann (Fulda), zum Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz, das heute am 01. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
Das neue Gesetz, in dem viele für den Mittelstand wichtige Bereiche nunmehr gesetzlich geregelt würden, stelle einen „Meilenstein für den hessischen Mittelstand“ dar.
Wichtige Forderungen der MIT Hessen zur Unterstützung des Mittelstandes seien in diesem Gesetz umgesetzt worden, freute sich Hartmann.

So treffe das Gesetz Regelungen für Ausschreibungen der öffentlichen Hand. Die Freigrenzen für eine freihändige Vergabe öffentlicher Bauleistungen werden auf 100.000 EURO und für eine beschränkte Vergabe auf 1 Mio EURO erhöht. Die entsprechenden Freigrenzen für die Vergabe von anderen Lieferungen und Dienstleistungen werden auf 100.00 EURO für eine freihändige Vergabe und auf 206.000 EURO für eine beschränkte Vergabe angehoben.

Eine Mittelstandsklausel soll sicherstellen, dass bei Erlass oder Änderung von mittelstandsrelevanten Rechtsvorschriften auf eine mittelstandsfreundliche Regelung hinzuwirken sei. Auch solle dem Landtag alle zwei Jahre ein Bericht über die Situation des Mittelstandes in Hessen vorgelegt werden.
Zudem gebe es in dem Gesetz eine Regelung zur schnelleren Zahlung von Rechnungen durch die öffentliche Hand.

Hartmann forderte die Kommunen auf, die Möglichkeiten dieses Gesetzes schnell aufzugreifen und umzusetzen.Die Hessische MIT rege allerdings ergänzend an, dass es bei der Frage der Ausschreibungen und des zu berücksichtigenden wirtschaftlichsten Gebots umfassende Fortbildungs-veranstaltungen für die Mitarbeiter der Verwaltungen geben sollte, die für die Vergabe öffentlicher Aufträge zuständig seien. Denn es sei in dem Gesetz richtigerweise vorgesehen, dass nicht das niedrigste Angebot ausschlaggebend für die Auftragserteilung sei, sondern das wirtschaftlichste. Hier könnten zusätzliche Kriterien, wie zum Beispiel die schnelle Erreichbarkeit des Anbieters, herangezogen werden.

Der hessische Mittelstand brauche eine Stärkung und nicht eine Behinderung. Denn es sei der Mittelstand, der zwei Drittel der Arbeitsplätze und drei Viertel der Ausbildungsplätze zur Verfügung stelle. Deshalb sei es eine Hauptaufgabe der Politik, den Mittelstand zu unterstützen, erklärte Hartmann. Das neue Gesetz sehe diese Stärkung des Mittelstandes vor.

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