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Speicherheizungsverbot gekippt – Hausbesitzer können aufatmen

Fulda. Speicherheizungen müssen nicht, wie bisher vorgesehen, ab 2020 massenhaft ausgebaut werden. Gebäudebesitzer können aufatmen. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) begrüßt diese Entscheidung. Der zunehmende Ausbau regenerativer Energiequellen macht nämlich die Speicherung von überschüssigem Strom zu einem zentralen Thema. Auch wenn bisher Elektrospeicherheizungen als wenig umweltfreundlich galten, stellen sie dennoch ein sofort verfügbares Potential dar, z.B. überschüssig produzierte Windenergie zu speichern. Im Prinzip ist das nichts Neues, denn auch in der Vergangenheit wurden schon Elektroheizsysteme mit Wärmespeichern eingesetzt, um den Lastverlauf im Stromnetz möglichst gleichmäßig zu gestalten. In der Vergangenheit sollten allerdings vor allem die „Nachttäler“ aufgefüllt werden.

Der ZVEH und seine Landesverbände hatten sich deshalb auch im aktuellen Gesetzgebungsverfahren intensiv dafür eingesetzt, das Potenzial der Elektrospeicherheizungen nicht voreilig zu verschenken. Allerdings kann die Aufhebung des Speicherheizungsverbotes nach Auffassung des Elektrohandwerk nur ein Baustein auf dem Weg zu einem intelligenten Stromnetzes (Smart Grid) sein. Weitere Schritte zur Einbindung des Gebäudes in das zukünftige Smart Grind müssen nun folgen. Denn nicht nur über Speicherheizungen, sondern auch über andere Stromlasten, wie beispielsweise Wärmepumpen oder Warmwasserspeicher (intelligente Wärmespeicher) und sogar Speicher für selbsterzeugten Strom(Photovoltaikstrom), die in eine intelligente Gebäudesteuerung eingebunden sind, kann der Endverbraucher dem Stromnetz Kapazitäten für das Energiemanagement zu Verfügung stellen und so eventuell als aktiver Part von einem Smart Grid profitieren.

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