Logo

Großbrand Alsfeld – Landkreis-Verwaltung ist über gelagerte Stoffe in der abgebrannten Halle nicht informiert worden

Vogelsbergkreis. Der Vogelsbergkreis hatte keine Kenntnis von den Stoffen, die in der Halle gelagert waren, die am 31. Juli in Alsfeld komplett abgebrannt ist. Dies teilt Landrat Manfred Görig mit. Der Verwaltungschef hatte die komplette Aktenlage der Gefahrenabwehr und der Bauaufsicht sichten lassen, um sich über Eigentums- und Nutzungsänderungen in diesem Areal ein Bild zu machen – von 1963 bis heute. Vor allem wollte der Landrat eines ganz genau wissen: „Ist dem Kreis die Lagerung von möglicherweise gefährlichen Stoffen mitgeteilt worden?“ Die Antwort heißt: Nein. Auch Anträge auf Nutzungsänderungen liegen im Kreishaus nicht vor.
Die Anmietung von Teilen der abgebrannten Lagerhalle auf einem Areal von 13.000 Quadratmetern durch eine Grillanzünderfirma aus Essen erfolgte im Sommer 2007. Dies hat eine aktuelle telefonische Anfrage der Vogelsberger Bauaufsicht beim Betreiber ergeben. Eine Genehmigung für eine Nutzungsänderung war 2007 nicht beantragt worden. Insoweit konnte auch kein Gefahrenpotenzial vermutet werden.

Görig betont, dass der Landkreis den Ermittlungsergebnissen des Landeskriminalamtes nicht vorgreifen wolle und dürfe. Klar sei jedenfalls, dass „wir nicht wussten, was, wie und in welchem Umfang in dieser Halle gelagert worden ist und von wem.“

Anders verhalte es sich nun mit einer Maßnahme des Grillanzünder-Herstellers aus Essen, der nach dem Brand in eine Halle in der Pfarrer-Happel-Straße ausgewichen ist. Nach einem Hinweis auf die Lagerung von Grillanzündern in der ehemaligen CEKA-Halle wurde am Mittwoch dieser Woche umgehend eine Begehung der Bauaufsicht und des Brandschutzes gemeinsam mit einem Beauftragten des Unternehmens durchgeführt.

Der Betreiber wird aufgefordert, umgehend gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen. „Wir bleiben dran“, unterstreicht Landrat Görig. Ein Gefährdungspotenzial wie in der Bücking-Straße werde es in der Pfarrer-Happel-Straße nicht geben – „das werden wir nicht zulassen.“ Die Kreisverwaltung stehe in engem Kontakt mit dem Betreiber. „Es werden klare Auflagen gemacht, die die Sicherheit gewährleisten.“ Sollten die Auflagen nicht eingehalten werden, drohe ein Nutzungsverbot.

Categories:

Alle Nachrichten, Feuerwehr