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Bundes- und Landtagswahl: Briefwahl auf Antrag schon ab Montag möglich

Fulda. Am kommenden Montag beginnt die Ausgabe der Briefwahlunterlagen für die Bundes- und Landtagswahl. Wer sich in seiner Wahlentscheidung sicher ist, kann seine Briefwahlstimme daher schon jetzt beim Wahlamt seiner Heimatgemeinde abgeben.

Jeder Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn er beim Wahlamt seiner Gemeinde oder Stadt einen Antrag auf Zusendung von Briefwahlunterlagen stellt. Am einfachsten geht dies mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, auf der ein Antragsformular vorgedruckt ist, und die bereits die persönlichen Daten des Wahlberechtigten enthält. Der ausgefüllte Antrag muss in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt geschickt werden. Die Wahlbenachrichtigungen werden allerdings erst in der letzten Augustwoche zugestellt.

Briefwahlanträge können aber auch ohne diesen Vordruck per Brief oder E-Mail gestellt werden. Einige Städte und Gemeinden werden als besonderen Service wieder ein elektronisches Antragsformular in ihr Internetangebot einstellen, so dass die Briefwahlunterlagen auf einfache Weise beantragt werden können. Erforderlich sind in jedem Fall die Angabe von Vor- und Familienname, Adresse und Geburtstag.

Der Briefwahlantrag kann auch mündlich im Wahlamt gestellt werden. Wer dort nicht bekannt ist, muss sich ausweisen. Die Unterlagen können bei mündlicher Antragstellung sofort in Empfang genommen werden, und die Briefwahl kann an Ort und Stelle in einer Wahlkabine erfolgen. Wer die Unterlagen auch für eine andere Person wie etwa den Partner oder die Eltern mitnehmen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht der betreffenden Person(en). Um Missbrauch auszuschließen, dürfen nicht mehr als vier Vollmachten vorgelegt werden.

Für die Bundestagswahl steht ein blauer und für die Landtagswahl ein grauer Stimmzettelumschlag zur Verfügung. Beide werden gemeinsam in dem roten Wahlbriefumschlag an die Kommunen zurückgeschickt. Der Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 174 – Fulda (Bundestagswahl) und für die Wahlkreise 14 – Fulda I und 15 – Fulda II (Landtagswahl), Norbert Huder, empfiehlt den Briefwählern, die Hinweise in dem mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigten Merkblatt genau zu beachten, damit die per Brief abgegebenen Stimmen bei der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag und der Wahl zum 19. Hessischen Landtag am 22. September auch gültig sind.

Die Wahlberechtigten erhalten für beide Wahlen nur eine Wahlbenachrichtigung. Diese werden wie der Kommunalwahl 2011 nicht mehr im Kartenformat, sondern im Format DIN A 4 in einem Fensterbriefumschlag versandt. Der Vorteil gegenüber dem Kartenformat besteht darin, dass der Informationstext in einer besser lesbaren Schriftgröße dargestellt und normales handelsübliches Papier verwendet werden kann.

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