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Rückzahlungen aus privaten Lebens- oder Rentenversicherungen – Kanzlei Mumber & Associates informiert

Fulda. Wer im Jahr 2010 seine private Lebens/ oder Rentenversicherung gekündigt hat, kann nur noch bis Ende 2013 seine Gelder vom ehemaligen Versicherer zurück fordern. Darüber informiert die Fuldaer Kanzlei Mumber & Associates in Fulda in einer Presseinformation. Ehemaligen Kunden würden über diese Möglichkeit nicht informiert, da die Versicherer eine Flutwelle an Forderungen fürchteten. Kunden sollten daher unbedingt ihre Ansprüche anmelden und durchsetzen, rät die Kanzlei. Wer seinen Vertrag oder seine Verträge im Jahr 2011 und 2012 gekündigt habe, könne ebenfalls einen Anspruch stellen. Betroffen seien Verträge, die seit Herbst 2001 bis Ende 2007 abgeschlossen wurden.  

Auf Grund mehrere Entscheidung des höchsten zivilen Gerichts, dem Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2012 müssen, so heißt es in der Presseinformation, Versicherer eine Nachzahlung bei gekündigten Verträgen leisten. Betroffen von den Entscheidungen waren die Allianz Lebensversicherung, Deutscher Ring, Ergo, Generali und Signal Iduna, aber auch andere Versicherer. Ansprüche auf Neuberechnung und Rückerstattung der gezahlten Beiträge würden auch dann bestehen, wenn Kunden mehr als 200,00,- Euro Beitrag pro Jahr leisteten, dies gelte bei fast allen Versicherungsarten (BGH 2009). So sei eine Nachzahlung bis zu 7.000 Euro möglich.

Die Kanzlei Mumber & Associates ist eine Kanzlei für Versicherungsrecht und Versicherungsberatung mit behördlicher Zulassung als Versicherungsberater mit der besonderen Befugnis zur Rechtsberatung und außergerichtlichen Rechtsvertretung. Die Kanzlei konzentriert sich hauptsächlich auf Rückforderungsansprüche für den Mandanten und vermittelt keine Versicherungsverträge wie Makler oder Versicherungsvertreter.

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