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Fahren im Handwerk – keine Angst vor Kontrollen – Infoveranstaltung der Qualifizierungsoffensive im ITZ

Die Akteure des Abends (von links): Roger Glißner, Harald Hahner, Ralf Gärtner, Monika Löffler-Friedrich, Heinz-Werner Schade und Alexander Klemm.

Die Akteure des Abends (von links): Roger Glißner, Harald Hahner, Ralf Gärtner, Monika Löffler-Friedrich, Heinz-Werner Schade und Alexander Klemm.

Fulda. Unternehmer oder Fahrer – wer trägt die Verantwortung  in Sachen Ladungssicherung und bei betriebliche Kontrollen?  Aus erster Hand konnten sich jetzt mehr als 150 Handwerksmeister, Unternehmer und Führungskräfte aus Handwerksbetrieben im Rahmen einer kostenfreien Informationsveranstaltung zum Thema „Fahren im Handwerk“ informieren. Im Namen der Qualifizierungsoffensive des Landkreises Fulda begrüßte die Qualifizierungsbeauftragte Monika Löffler-Friedrich die Teilnehmer. Die Moderatorin des Abends freute sich, dass es gelungen sei, vier hochkarätige Experten zu gewinnen.

300 Unfälle mit Kleintransportern

Kurzweilig und kompetent gaben Polizeioberkommissar Roger Glißner vom regionalen Verkehrsdienst Fulda und Ralf Gärtner vom Bildungs- und Beratungsunternehmen KGF-Service in Eichenzell einen Überblick über die wichtigsten Fragen der Ladungssicherung. Im Landkreis Fulda waren laut Glißner in den Jahren 2010 bis 2012 mehr als 300 Kleintransporter bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, die typischen Handwerkerfahrzeuge, in Unfälle verwickelt, in zwei Drittel der Fälle sogar als Unfallverursacher. Das Zauberwort bei der Ladungssicherheit, so der Oberkommissar weiter, laute „rutschhemmende Materialien“. Mit Antirutschmatten hätten schon über die Hälfte der von der Polizei festgestellten Verstöße gegen die Landungssicherung vermieden werden können. „Wir kontrollieren nur die Einhaltung der Gesetze, legen aber nicht fest, wie die Ladungssicherung technisch zu erfolgen hat“. Das liegt nach den Worten von Ralf Gärtner letztlich in der Verantwortung aller Personen, die direkt oder indirekt mit der Verladung und dem Transport befasst sind. Also nicht nur der Fahrer sondern auch der Verlader und der Halter müssten bei Verstößen mit erheblichen Bußgeldern und Punkten im Flensburger Zentralregister rechnen. Anhand von Fallbeispielen schilderten die Experten die Folgen falscher Ladungssicherung auf und zeigten Lösungsansätze auf.

Ausnahme Handwerkerregel

Wann müssen Handwerker in ihren Fahrzeugen einen Fahrtenschreiber benutzen und wann sind sie im Rahmen der sogenannten Handwerkerregelung davon befreit? Diese kniffligen Fragen beantworteten Heinz-Werner Schade vom Regierungspräsidium Kassel und Alexander Klemm vom KGF-Service in Eichenzell. Immer wieder werden Handwerker wegen des Verstoßes gegen die Aufzeichnungspflicht zur Kasse gebeten. Die Strafen sind saftig und liegen nicht selten bei mehreren Tausend Euro. Generell brauchen Handwerker in ihren Kleintransportern oder PKWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen keinen Fahrtenschreiber. Im Rahmen der Handwerkerregel sind diese nämlich beim Transport von Material, Ausrüstung und Maschinen, die der Handwerker für seine Tätigkeit benötigt, befreit. Es sei denn, die überwiegende Tätigkeit bestehe im Fahren. Dies sei im Allgemeinen bei Anfahrtszeiten von mehr als vier Stunden der Fall. Heinz-Werner Schade empfiehlt in diesem Fall einen Fahrerwechsel.

Fahrtenschreiber: Verstöße sind teuer

Knifflig wird es nach den Worten von Alexander Klemm dann, wenn die PKWs oder Kleintransporter mit Anhänger betrieben werden und so das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns 3,5 Tonnen überschreite. Im Bereich zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht gelte die Handwerkerregel nur für einen Radius von 50 Kilometern um den Firmensitz, gemessen an der jeweiligen Ortsgrenze. Wird diese Fahrtstrecke auch nur einmal überschritten, muss das Fahrzeug über einen Fahrtenschreiber verfügen. Ist dies nicht der Fall, sind bei einer Kontrolle sofort 1500 Euro Bußgeld fällig. Im Rahmen einer lebhaften Diskussion betonten die Experten, dass bei Fahrzeugkontrollen, die letzten 28 Tage anhand des Fahrtenschreibers lückenlos dokumentiert werden müssen. Für jeden 24-Stunden-Zeitraum, der nicht belegt werden könne, werde ein Bußgeld von 250 Euro fällig. Für jeden Tag, an dem das Kontrollgerät nicht ordnungsgemäß betrieben worden sei, gar ein Bußgeld von 750 Euro. Für Handwerkerfahrzeuge über 7,5 Tonnen gäbe es keine Ausnahmeregelungen.

Qualifizierungsoffensive ist Wirtschaftsförderung

Nach dieser Fülle der Informationen, Vorschriften und Paragraphen betonte Monika Löffler-Friedrich, sei es wichtig, das Gehörte aus Sicht des eigenen Unternehmens zu bewerten, um den Handlungsbedarf zu ermitteln. Die darauf  folgenden systematischen Aktionen und der damit verbundene Aufwand könnten somit in Grenzen gehalten werden. Die Qualifizierungsbeauftragten des Landkreises Fulda, Monika-Löffler Friedrich und Harald Hahner zeigten sich erfreut über die große Resonanz auf die Informationsveranstaltung. Die Qualifizierungsoffensive im ITZ-Fulda ist als Teil der Wirtschaftsförderung mit speziellem Fokus auf der Fachkräftesicherung von kleinen und mittleren Unternehmen im Landkreis Fulda. Das Serviceangebot der Unternehmensberatung im Auftrag des hessischen Wirtschaftsministeriums reiche von der Kompetenzermittlung über die betriebliche Qualifizierungsberatung und das Fördermittelmanagement bis zur betrieblichen Gesundheitsförderung.

 

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