Logo

Verbände und Vereine aktiv beim Kinderschutz – Jugendämter informieren ab Februar im Detail über das Bundeskinderschutzgesetz

140121_Jugendämter

Fulda. Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung!“ So lautet das Motto des Bundeskinderschutzgesetzes, das im Januar 2012 in Kraft getreten ist. Als Kerninstitution des Kinderschutzes sind die Jugendämter in der Verantwortung, Verbindlichkeiten in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren zu schaffen. Dazu zählen unter anderem die in der Jugendarbeit tätigen Verbände und Vereine.

Obwohl diese mit ihren unterschiedlichen Angeboten eine zentrale Bedeutung in der individuellen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen einnehmen, bewegten sie sich in Sachen Kinderschutz lange Zeit in einem rechtlich ungeschützten Raum. Denn es fehlten verbindliche Standards zum aktiven Schutz des Kindeswohls.

Das neue Gesetz, das nach den bundesweit bekannt gewordenen Missbrauchsfällen in Schulen, Heimen sowie Vereinen auf den Weg gebracht wurde und auf den beiden Säulen Prävention und Intervention aufbaut, schafft nicht nur mehr Handlungs- und Rechtssicherheit, sondern definiert auch entsprechende Qualitätsstandards für die Jugendarbeit.

So verpflichtet das Bundeskinderschutzgesetz die in der Jugendarbeit tätigen Verbände und Vereine, dafür zu sorgen, dass in ihrem Verantwortungsbereich keine vorbestraften Sexualstraftäter tätig werden. Als „Kontroll-Instrument“ sieht das Gesetz das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis vor.

nn-Katrin Michel, die bei der Jugendförderung des Landkreises Fulda für den präventiven Jugendschutz verantwortlich ist, erklärt: „Verbindlichkeit soll eine Mustervereinbarung schaffen, die der Verein oder Verband mit dem zuständigen Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe schließt. Mit der Vereinbarung bringen wir das Gesetz, dessen Intention es ist, pädophile Täter aus der Jugendarbeit auszuschließen, in eine greifbare Form.“ Die Vereinbarung sei mittlerweile Bestandteil der Förderrichtlinien des Landkreises und definiere beispielsweise Ziele, Details zur Risikoeinschätzung und der daraus resultierenden Vorlage des Führungszeugnisses sowie Empfehlungen zu den Bereichen Sensibilisierung, Prävention und Intervention

Grundsätzlich gehe es darum, das Thema Kinderschutz noch mehr in den Fokus der Vereins- beziehungsweise Verbandsarbeit zu rücken und mehr Sicherheit, zum Beispiel im Umgang mit Verdachtsfällen, zu entwickeln. „Ziel ist es, ein tragfähiges Netzwerk zu schaffen, so dass Übergriffe auf Kinder und Jugendliche schnellstmöglich aufgedeckt werden oder erst gar nicht auftreten“, betont Ann-Katrin Michel.

Netzwerkpartner ist neben dem Jugendamt des Landkreises Fulda auch das Jugendamt der Stadt Fulda mit Ansprechpartner Daniel Hunold. „Im Rahmen der Präventionskonzepte gibt es zwischen den beteiligten Partnern sehr viele Berührungspunkte, so dass wir auch gemeinsame Vorgehensregeln erarbeitet haben“, erläutert Ann-Katrin Michel.

Weil das Thema komplex und das Gesetz aus Perspektive der Praktiker noch immer in der Entwicklungsphase ist, finden ab Februar Infoveranstaltungen zum Thema Bundeskinderschutzgesetz statt. Die Ansprechpartner von Landkreis und Stadt Fulda wollen die Vereine und Verbände vor Ort in den Gemeinden bzw. Stadtteilen informieren und im Detail auf das Gesetz und die Mustervereinbarung eingehen. (Dorit Heydenreich/ Foto: Hessischer Jugendring)

 

Categories:

Alle Nachrichten, Jugend & Familie, Topthema