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GRÜNE kritisieren Abrissmentalität in Fulda

Foto: Walter Rammler

Foto: Walter Rammler

Fulda. „Unzähligen Bomben und der Abrissmentalität der Nachkriegszeit haben sie standgehalten, viele alte stadtbildprägende Häuser in Fulda. Doch seit einigen Jahren dominiert in unserer Stadt eine Abrissmentalität, die in der Nachkriegszeit hier glücklicherweise weniger ausgeprägt war, als an anderen Orten Deutschlands“, beklagt Ute Riebold, GRÜNE-Vertreterin im Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung, Wirtschaft und Verkehr.

„Aktuellstes Beispiel ist die ‚Grüne Au‘ am Abtstor 35 an der Ecke Wiesenmühlenstraße. Nicht nur wird das Bestandsgebäude abgerissen, der geplante Nachfolgebau fügt sich nicht in die Umgebung ein, das Stadtbild wird massiv gestört. Der veröffentlichte Entwurf für den geplanten Ersatzbau orientiert sich nicht an Architektur und Proportion des noch bestehenden zweiteiligen Gebäudes und des umgebenden Häuserensembles. Zudem ist das Verfahren nicht transparent. Eine Begutachtung durch den Gestaltungsbeirat sollte hier auf jeden Fall vorgenommen werden – unabhängig davon, ob ein Neubau entsteht oder umgebaut wird.“

„Dass Fuldaer Bauherren immer weniger dazu tendieren, sensibel mit dem Gebäudebestand, sorgsam mit den baugeschichtlichen Zeugnissen der Fuldaer Vergangenheit umzugehen, wird durch viele Faktoren noch gefördert. Maßgeblich in diesem Zusammenhang: Bauherren können in Fulda fast sicher sein, dass ihnen gestattet wird, einen wesentlich voluminöseren Baukörper zu errichten als das abgebrochene Gebäude.

Fragwürdig erscheint, dass der langjährige Vorsitzende des Fuldaer Denkmalbeirates Mitinhaber genau des Architekturbüros ist, das viele der Sünden an dem noch vorhandenen kulturhistorischen Gebäudebestand Fuldas plant und umsetzt. Der Vorsitzende des Denkmalbeirates sollte doch wohl eine Persönlichkeit sein, die ein überdurchschnittliches Interesse an dem Erhalt historischer Gebäude zeigt“, fasst Fraktionschef Ernst Sporer die Kritik der GRÜNEN zusammen.

Die GRÜNEN weisen auf das Hessische Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmäler. In § 3 Absatz 3 heißt es: „Bei der unteren Denkmalschutzbehörde soll nach Anhörung der Denkmalfachbehörde vom Kreisausschuß oder Magistrat ein sachverständiger, weisungsunabhängiger Beirat berufen werden, der die Denkmalschutzbehörden bei der Durchführung ihrer Aufgaben unterstützt.“

„Wir fragen uns, wo und wie die Stellungnahmen des hiesigen Denkmalbeirates berücksichtigt werden, wenn es gilt, über den Abriss eines historischen Gebäudes zu entscheiden“, kommentieren die GRÜNEN den Umstand, dass das Landesamt für Denkmalpflege im Dezember den Abrissantrag befürwortet hat.

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