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Bündnis 90 / DIE GRÜNEN: Frauenförderung im Stadtschloss – für OB Möller noch nie ein Thema

Fulda. Laut Hessischem Gleichberechtigungsgesetz* müssen Gemeinden Frauenförderpläne für sechs Jahre aufstellen, deren Zielvorgaben alle zwei Jahre überprüft werden müssen. „Ziel des Gesetzes sind die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst“, heißt es im § 1 HGlG*. 

„Seit fast fünf Jahren findet Frauenförderung im Stadtschloss nicht einmal auf dem Papier statt. Im Februar 2003, sechs Monate vor Beginn der Amtszeit von Oberbürgermeister, wurde für die Fuldaer Stadtverwaltung ein Frauenförderplan aufgestellt. Der Verwaltungschef unterließ nicht nur, die Erfüllung der Zielvorgaben alle zwei Jahre zu überprüfen, seit 2009 versäumte er zudem, einen neuen Frauenförderplan aufzustellen. Das Interesse an Frauenförderung scheint bei OB Möller eher wenig ausgeprägt zu sein. Die Begründung, warum auch 2013 die 2003 formulierten Zielvorgaben nicht erfüllt wurden liest sich folgendermaßen: „Die im letzten Frauenförderplan definierten Ziele konnten nur teilweise erfüllt werden, da zwei Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen die personalwirtschaftliche Planung erheblich eingeschränkt haben und einen Stellenabbau durch Nichtwiederbesetzung zur Folge hatten.“ (Zitat aus S. 4) „Das ist eine Sparpolitik auf den Rücken der Frauen. Noch dazu hätten die Vorgaben von 2003 spätestens 2009 erfüllt sein müssen, also vor den Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen“, kritisiert GRÜNEN Stadtverordnete Silvia Brünnel.

Aufschlussreich auch folgende Anmerkung auf Seite 5 des Berichts zum Frauenförderplan: „Im Bereich der EG 12 bis EG 13 ist der Frauenanteil unverändert, da die neuen Stellen mit Männern besetzt wurden.“ (EG=Entgeltgruppe).  „Frauenförderung fristete in der Vergangenheit in Fulda nur ein kümmerliches Dasein. Unseren Fokus werden wir jedoch auf die Weichenstellung für die künftige Frauenförderung legen. Bei den Beratungen des Frauenförderplanes werden wir auf deutlich formulierte Zielvorgaben dringen.“

Wichtig sei auch, dass die im Hessischen Gleichberechtigungsgesetz verankerten Auswahlentscheidungen bei Stellenbesetzungen und Beförderungen konsequent umgesetzt würden: „Um die Chancengleichheit von Frauen und Männern bei Einstellung und Beförderung sowie die Erfüllung der Frauenförderpläne zu gewährleisten, sind Eignung, Befähigung und fachliche Leistung (Qualifikation) entsprechend den Anforderungen der zu besetzenden Stelle oder des zu vergebenden Amtes zu beurteilen. Bei der Qualifikationsbeurteilung sind Fähigkeiten und Erfahrungen, die durch die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen im häuslichen Bereich (Familienarbeit) erworben wurden, zu berücksichtigen, soweit ihnen für die Eignung, Leistung und Befähigung der Bewerberinnen und Bewerber Bedeutung zukommt“, heißt es im § 10 HGlG.

„Solange Frauen in den oberen Besoldungsgruppen massiv unterrepräsentiert sind, müssen entsprechend qualifizierte Frauen bevorzugt eingestellt bzw. befördert werden“, verdeutlicht Silvia Brünnel die Position der GRÜNEN-Fraktion.

*Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz – HGlG -)

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