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EU-Beihilferichtlinien für Flughäfen

Wiesbaden. „Wir können mit den Vorgaben der Europäischen Kommission zufrieden sein“, erklärte der Hessische Finanzminister und Vorsitzender des Aufsichtsrates der Flughafen GmbH Kassel Dr. Thomas Schäfer zu der Entscheidung der Europäischen Kommission in Brüssel. Dort wurden die EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften in Europa beschlossen.

„Die Europäische Kommission hat damit die grundsätzliche Zulässigkeit staatlicher Beihilfen für den Flughafen Kassel-Calden nochmals bekräftigt“, betonte Schäfer. Damit werde die positive Entscheidung der Europäischen Kommission im Notifizierungsverfahren zu Kassel-Calden aus dem Jahr 2012 bestätigt.

„Die nun vorgesehene Regelung für die Zulässigkeit von Betriebsbeihilfen rückt näher an die betriebswirtschaftlichen Realitäten“, so der Finanzminister. Mit den Vorgaben der Europäischen Kommission werde man nun der besonderen Situation von Regionalflughäfen gerecht, indem man unter bestimmten Voraussetzungen Betriebsbeihilfen zulasse. Die nun festgeschriebene Übergangsfrist enthält für Regionalflughäfen mit weniger als 700.000 Passagieren im Jahr eine Sonderregelung, die höhere Beihilfeintensitäten und eine Neubewertung der Situation nach einiger Zeit vorsieht. Dadurch werde, so der Finanzminister, dem Aspekt der Daseinsvorsorge und der regionalen Bedeutung von Flughäfen verstärkt Rechnung getragen.

„In dieser Form unterstützen die europäischen Leitlinien auch den Weg, den wir für Kassel-Calden im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben“, erklärte der Finanzminister. Der Koalitionsvertrag der Hessischen Landesregierung sieht nach Möglichkeit bereits für 2014 eine Reduzierung des Betriebsdefizits von Kassel-Calden vor. Ausgehend vom ersten vollen Betriebsjahr 2014 muss die Betreibergesellschaft sicherstellen, dass der vom Land zu tragende Verlustausgleich Jahr für Jahr um mindestens 10 Prozent des Ausgleichs des Jahres 2014 sinkt. „Unsere politischen Vorgaben an den Flughafen sind also strikter als die neuen Vorgaben aus Brüssel“, betonte Schäfer.

Unmittelbar vor der Entscheidung der Europäischen Kommission war der Aufsichtsratsvorsitzende der Flughafen GmbH Kassel in Begleitung von Staatssekretär Mark Weinmeister zu Gesprächen in Brüssel. „Wir hatten einen offenen und konstruktiven Dialog mit der Europäischen Kommission“, betonte der Finanzminister. Nun gelte es, diesen sachlichen Austausch in bewährter Weise mit der Kommission fortzusetzen und dabei zu klären, ob die vorgegebenen Verlustausgleiche gemäß der allgemeinen Leitlinie für Flughäfen unter 700.000 Passagieren im Jahr freigestellt würden oder wegen der räumlichen Nähe zu Paderborn im Einzelfall zu notifizieren seien. „Selbst wenn dies der Fall sein sollte, bin ich optimistisch dies zu erreichen, weil unsere eigenen betriebswirtschaftlichen Planungen ehrgeiziger sind als die Vorgaben der Leitlinie“, so der Finanzminister abschließend.

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