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MIT Hessen bedauert Abschaffung der Sperrklausel bei Europawahl

Fulda. Als „Schwächung der bundesdeutschen Interessen im Europaparlament“ bezeichnete der Landesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Hessen (MIT), Frank Hartmann, das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts. In einer in Fulda verbreiteten Erklärung befürchte die MIT Hessen eine Zersplitterung der Parteienlandschaft. Mit der Abschaffung der Sperrklausel stehe Deutschland in Europa alleine. Denn Zugangsbeschränkungen gebe es in fast allen anderen europäischen Staaten. Zehn Länder hätten eine Fünf-Prozent-Klausel, vier Länder eine Vier-Prozent-Klausel, zwei Länder eine Drei-Prozent-Klausel. Bei den kleineren Staaten Europas ohne Sperrklausel benötigten die Parteien wegen der wenigen Abgeordneten teilweise einen Stimmenanteil von acht Prozent, um einen eigenen Abgeordneten zu erhalten.

Kleinstparteien könnten die Interessen Deutschlands im Europaparlament nicht richtig vertreten, sodass die Position Deutschlands mit dieser Entscheidung geschwächt werde, erklärte Hartmann. Zudem bestehe dann die Gefahr, dass extreme Parteien Zulauf bekommen. Auswirkungen befürchte die MIT auch auf Bundestags-und Landtagswahlen. Denn die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts gelte auch bei anderen Wahlen.

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