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Innenministerium veröffentlicht stringentere Grundsätze zur Konsolidierung kommunaler Haushalte

Wiesbaden. „Die aktuell positive konjunkturelle Lage mit guten Steuererträgen für die Kommunen muss genutzt werden, die Haushalte wieder in Ordnung zu bringen. Das Wirtschaften auf Kosten der nachfolgenden Generationen in allen öffentlichen Haushalten muss ein Ende nehmen“, umreißt  Innen- und Kommunalminister Peter Beuth den Willen der neuen Landesregierung, einen Paradigmenwechsel im Umgang auch mit kommunaler Verschuldung herbeizuführen. „Wir wollen niemand auf kommunaler Seite überfordern. Wir müssen aber im Dialog mit den Kommunen einen Mentalitätswandel einleiten“, unterstrich der Minister.

Eine wichtige Rolle komme dabei der Finanzaufsicht der Regierungspräsidenten und Landräte zu. In einem aktuellen Schreiben des Hessischen Innenministeriums werden die Regierungspräsidien und Landräte zur stringenten Handhabung der Finanzaufsicht aufgefordert.

„Die staatlichen Aufsichtsbehörden werden künftig nur noch Haushalte genehmigen können, die bestimmte Mindestvoraussetzungen einhalten“, machte der Innenminister deutlich.

Künftig gilt:

Haushaltssicherungskonzepte werden nur akzeptiert, wenn sie realistische Einsparmaßnahmen für den zeitnahen Haushaltsausgleich benennen Bestehende Rückstände bei der Aufstellung von Eröffnungsbilanzen und bei Jahresabschlüssen müssen beseitigt werden

Defizitäre Kommunen müssen u.a.:

  • Kostendeckende Gebühren für Wasser, Abwasser, Abfall und Straßenreinigung sowie Straßenbeiträge erheben sowie
  • sich bei den Steuerhebesätzen an den Durchschnittswerten der Gemeindegrößenklasse orientieren

„Diese Grundsätze sind ein erster Schritt auf dem Weg zu gesunden Kommunalhaushalten. Daher begrüße ich es sehr, dass die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände diese Linie mittragen. Das haben sie in unserem Gespräch am Montag im Hessischen Innenministerium deutlich gemacht. Gemeinsam wollen wir an einem Strang ziehen, um die Voraussetzungen für die Einhaltung der Schuldenbremse sicherzustellen“, sagte Beuth.

Der erfolgreiche Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden werde fortgesetzt, so der Minister. Es müssten künftig Festlegungen getroffen werden, welche Mindestschritte zur Konsolidierung jene Kommunen zu gehen haben, die keine Entschuldungshilfen aus dem Hessischen Schutzschirm erhalten.

„Die positiven Erfahrungen aus dem Schutzschirm zeigen, dass sich mit vorgegebenen Beträgen zum jährlichen Defizitabbau rasch Erfolge einstellen. Bereits im ersten „Schutzschirmjahr“ konnten bei den 100 Kommunen, die Landesunterstützung erhalten, 100 Millionen Euro mehr Defizite abgebaut werden, als mit den Kommunen vertraglich vereinbart wurde“, erklärte der Kommunalminister. Die Vorgabe von Abbaukorridoren sichere dabei auch die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung. Die örtliche Gemeinschaft müsse weiterhin selbst entscheiden, ob sie den Haushalt über weitere Einnahmesteigerungen wie Steuererhöhungen oder aber durch Reduzierung der Ausgaben oder eine Mischung beider Elemente ausgleiche.

Beuth verwies darauf, dass das Innenministerium noch in diesem Jahr  eine Beratungsstelle einrichten werde, an die sich konsolidierungsbedürftige Kommunen wenden können. Ebenso verwies er auf die anstehende Aufgabe des Landes, auf der Grundlage des Urteils des Staatsgerichtshofes vom 21. Mai 2013 den Bedarf der Kommunen zu ermitteln und zur Grundlage der Finanzausstattung zu machen. Die Landesregierung werde im Dialog mit den Kommunen eine faire und angemessene Finanzverteilung schaffen.

„Ich bin davon überzeugt, dass auch mit unserer Unterstützung ein Großteil der hessischen Kommunen bis 2016 wieder den Haushaltsausgleich erreichen kann“, sagte Beuth.

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