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Stadt will finanzielle Anreize für Innenstadt geben

Hünfeld. Mit einem Anreizprogramm will die Stadt Hünfeld die Entwicklung ihrer Innenstadt fördern. Wie Bürgermeister Dr. Eberhard Fennel dazu mitteilt, sollen aus dieser Anreizförderung kleinere Maßnahmen in den Bereichen Wohnungsbau, Einzelhandel, Gastronomie und Kultur, und dabei insbesondere die Fassadengestaltung, gefördert werden. Bis 2018 will die Stadt Hünfeld dafür jährlich 20.000 Euro bereitstellen.

Die einschlägigen Förderrichtlinien und die Mittelbereitstellung hatte die Stadtverordnetenversammlung in ihrer jüngsten Sitzung am 20. Februar beschlossen. Grundsätzlich förderfähig sind Maßnahmen im Rahmen dieses „Anreizprogrammes“ in der unmittelbaren Innenstadt vom Fuldaer Berg, über Haupt- und Mittelstraße, Gartenstraße, Kaiserstraße und Lindenstraße bis zum Goldrain. In besonders begründeten Ausnahmefällen können auch Vorhaben außerhalb dieses Kernbereichs im anerkannten Stadtumbaugebiet „Innenstadt“ bezuschusst werden.

Gefördert werden kann unter anderem die Sanierung und Aufwertung von im öffentlichen Raum sichtbaren Fassaden, die Modernisierung von Wohnungen und Ladenflächen, aber auch Planungs- und Beratungsleistungen in diesem Bereich. Damit solle eine nachhaltige bauliche und gestalterische sowie funktionale Stärkung und Weiterentwicklung der Hünfelder Innenstadt im historischen Altstadtbereich gefördert werden, um diesen Standort für Wohnen, Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie, Tourismus, Kultur und Freizeit langfristig zu sichern. Die Fördermittel werden im Rahmen des Städtebauförderprogramms Stadtumbau West zur Verfügung gestellt und durch die Stadt Hünfeld gewährt.

Die Zuschüsse werden als nicht zurückzahlbare Zuwendungen gewährt und beschränken sich auf so genannte unrentierliche Teile, also Aufwendungen, die nicht durch den Antragsteller durch nachhaltig erzielbare Erträge aus der Immobilie finanziert werden können. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 2.500 Euro, als höchste Fördersumme können 20.000 Euro pro Vorhaben zur Verfügung gestellt werden. Die förderfähigen Kosten betragen maximal 85 Prozent der anerkannten Kosten, auch Eigenleistungen sind grundsätzlich förderfähig und können bis zu einer Höhe von maximal 10 Euro je Arbeitsstunde anerkannt werden.

Für weitere Informationen steht die Stadtverwaltung Hünfeld, Fachbereich 3, Bauverwaltung und Liegenschaften, zur Verfügung.

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