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Strafbefreiende Selbstanzeige wird nochmals rechtlich verschärft

Wiesbaden. Die Finanzminister von Bund und Ländern haben sich in Berlin auf die wichtigsten Schritte zur Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht geeinigt. Der hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer zeigte sich sehr zufrieden mit der vorläufigen Einigung: „Das heute erzielte Ergebnis zeigt ein wohlgewogenes Maß: Wir wollen die kleinen Fische nicht zu schnell kriminalisieren und auf der anderen Seiten bei den Großen genauer hinschauen.“ Die Länder seien sich darin einig, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist und konsequent bekämpft werden muss. „Deshalb wollen wir eine nochmalige Verschärfung der Selbstanzeige.“ Sie dürfe kein kalkulierbares und hinnehmbares Risiko für Steuerhinterzieher sein.

Die Länder sind bei der Neuregelung dem hessischen Vorschlag gefolgt, die Strafverjährung bei einfacher Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre auszudehnen und damit dem Zeitraum für die steuerliche Berichtigungspflicht, die ebenfalls bei zehn Jahren liegt, anzugleichen. In Fällen schwerer Steuerhinterziehung solle die Selbstanzeige ihre strafbefreiende Wirkung nur noch dann entfalten, wenn gleichzeitig mit der Steuernachzahlung auch die Hinterziehungszinsen von sechs Prozent pro Jahr sowie der geforderte Zuschlag entrichtet würden. „Dieser Zuschlag wird bei einem Hinterziehungsbetrag ab 50.000 Euro fällig und beträgt zehn Prozent der Steuerschuld.“

Schäfer betonte darüber hinaus, dass die Finanzminister in ihrem Beschluss auch auf die Bedeutung von Handhabbarkeit und Rechtssicherheit für strafrechtliche Vorschriften hingewiesen hätten: „Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sind dabei Leitgedanke für die Neuregelung.“ Die Arbeitsgruppe der Staatssekretäre solle nun noch einmal Detailfragen fachlich und politisch prüfen. Ziel sei es, die endgültige Regelung auf der Jahreskonferenz der Finanzminister im Mai zu beschließen.

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