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Europawahl: Wichtige Termine für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger

Fulda. Unionsbürgerinnen und -bürger aus den anderen Mitgliedstaaten, die erstmalig an der Wahl in Deutschland teilnehmen wollen, müssen bis zum 4. Mai 2014 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei ihrer Gemeindebehörde stellen. Dies betrifft nach Auskunft des Kreiswahlleiters für den Landkreis Fulda, Norbert Huder, insbesondere die seit der Europawahl 2009 Zugezogenen, sowie die kroatischen Bürgerinnen und Bürger, die erst seit 2013 der EU angehören. Alle in Betracht kommenden Personen haben bereits ein Anschreiben ihrer Gemeindebehörde erhalten, mit dem sie über die Bedingungen einer Teilnahme an der Wahl informiert worden sind.

Unionsbürgerinnen und -bürger, die schon bei den vorangegangenen Europawahlen in ein deutsches Wählerverzeichnis eingetragen waren, brauchen keinen erneuten Eintragungsantrag zu stellen. Sie werden wie Deutsche von Amts wegen in das Wählerverzeichnis für die aktuelle Wahl übernommen. Sie sollten jedoch darauf achten, ob ihnen bis zum 4. Mai 2014, dem Ablauf der Versendungsfrist, eine Wahlbenachrichtigung zugestellt wird. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und an der Wahl in Deutschland teilnehmen möchte, sollte sich mit seiner Gemeindebehörde in Verbindung setzen.

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