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MIT Hessen: Jetzt vorgenommene Änderungen bei der Rente mit 63 finden Zustimmung

Fulda. „Die jetzt vorgenommenen Korrekturen beim Rentenentwurf finden die Zustimmung der MIT Hessen, auch wenn der Mittelstand mit der Neuregelung insgesamt weiter unzufrieden ist“, erklärte der Landesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Hessen, Frank Hartmann, in Fulda. Um Frühverrentungen zu vermeiden, werden jetzt entgegen der Gesetzesvorlage die beiden letzten Jahre der Arbeitslosigkeit nicht mitgerechnet. Ansonsten finden nur die Zeiten der Arbeitslosigkeit Anrechnung, für die Arbeitslosengeld I gezahlt wurde.

Wichtigstes Ergebnis der Änderungen in letzter Minute sei aber die Einführung der Flexi-Rente. Sie bedeute, dass es den Arbeitgebern ermöglicht werde, mit Mitarbeitern, die in Rente gingen, aber weiterarbeiten möchten, befristete Verträge zu schließen. Bislang sei dies durch die arbeitsrechtlichen Regelungen nicht möglich. Die sei „der erste Schritt für eine Flexibilisierung des Rentenalters und stellt einen Paradigmenwechsel im deutschen Rentenrecht dar“, erklärte Hartmann.
Angesichts der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels gebe es nunmehr die vereinfachte Möglichkeit für Mitarbeiter, trotz Renteneintritt weiterarbeiten zu dürfen.

Die Flexi-Rente erleichtere es Arbeitgebern und Arbeitnehmern die befristete Weiterbeschäftigung nach dem Renteneintritt. Wer bei Renteneintritt länger arbeiten möchte, dürfe dies jetzt auch. Sowohl die Flexi-Rente als auch die Begrenzung von Arbeitslosenzeiten sowie die Vermeidung der Frühverrentung mit 61 waren zentrale Forderungen der MIT.

Die Hessische MIT sei dankbar, dass sich der MIT-Bundesvorsitzende Dr. Carsten Linnemann sehr nachdrücklich für diese Forderungen eingesetzt habe, freute sich Hartmann. Dieser Einsatz sei nunmehr erfolgreich. Es sei ein persönlicher Erfolg des Bundesvorsitzenden für seinen Einsatz. Unabhängig davon habe die MIT Hessen nach wie vor erhebliche Bedenken gegen die Gesetzesinitiative insgesamt. „Eine frühzeitige Rente mit 63 ist das falsche Signal und passt nicht in die heutige Zeit“, stellte Hartmann fest. Hier muss eine Überprüfung vorgenommen werden, welche Auswirkungen dies in der Zukunft habe.

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