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Tarifausschuss befürwortet Mindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk – Mindestlohn von 12,78 Euro wird allgemeinverbindlich

Berlin. Am Dienstag fand beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Berlin die öffentliche Sitzung des Tarifausschusses, mit Anhörung zu dem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des „Tarifvertrages zur Regelung des Mindestentgelts für Arbeitnehmer/-innen im Schornsteinfegerhandwerk“ statt. Innerhalb dieser Sitzung stimmten die Vertreter des Tarifausschusses, bestehend aus dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Antrag einstimmig zu.

Mit dieser Entscheidung des Tarifausschusses wurde somit ein weiterer historischer Moment in der Tarifgeschichte des ZDS geschrieben. Erstmalig haben somit alle beschäftigten Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger bundesweit ein Mindestendgeld von 12,78 Euro/Stunde und dies unabhängig von der Tarifbindung (Innungsmitgliedschaft) des Arbeitgebers. Gerade in den neuen Bundesländern werden somit endlich die zahlreichen prekären Vergütungen ein Ende haben. „Unser langfristiges Ziel, ein Netz in das Lohngefüge im Schornsteinfegerhandwerk einzufügen, welches jeden Berufsangehörigen auffängt, ist nunmehr erreicht“, so der zuständige ZDS-Referatsleiter Tarif Michael Plümer (37). „Konstrukte des Preisdumpings, welche immer auch mit Lohndumping verbunden sind, werden jetzt noch unattraktiver, da eine Unterschreitung des vereinbarten Mindestlohnes flächendeckend verhindert ist.“

Nach Veröffentlichung der Allgemeinverbindlichkeit im Bundesanzeiger, tritt der Mindestlohn rückwirkend zum 30.04.2014 in Kraft!

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