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Änderungsbedarf bei den Verkaufsoffenen Sonntagen

Wiesbaden. Der Handelsverband tritt für vier verkaufsoffene Sonntage in Hes- sen ein, die ohne überzogene Voraussetzungen, von den einzelnen Kommunen einfach und rechtssicher bewilligt werden können. Der Verband kritisiert insoweit die Rechtsunsicherheit, die die der- zeit maßgeblichen Regelungen des Hessischen Ladenöffnungsgeset-zes zur sog. Sonntagsöffnung verursachen. Hier besteht seitens des Gesetzgebers Nachbesserungsbedarf, urteilt der Verband und weist daraufhin, dass bereits erste Gespräche mit der Hessischen Politik stattgefunden haben und weitere folgen werden.

Entgegen des Ergebnisses der Online-Abstimmung der Fuldaer Zeitung, nutzen viele Kunden gerne den einen oder anderen Sonntag zum Familienshoppen, so der Verband. Der Verband sieht da keine klare Mehrheit gegen verkaufsoffene Sonntage. Auch der Internethandel führe dazu, dass ein Einkaufen rund um die Uhr und insbesondere auch am Sonntag stattfinde. Zu diesem Zeitpunkt habe der stationäre Handel nahezu immer geschlossen und verliere erheblich Umsatzanteile. Dies beeinträchtigt mittelfristig auch die Stabilität des Handels in den Zentren und schwächt die Innenstädte insgesamt.

Der Handelsverband Hessen e.V. sieht daher in den vier verkaufsof- fenen Sonntagen, die das Hessische Ladenöffnungsgesetz vorsieht, ein Instrument zur Standortsicherung und zur Kundenbindung. Die- ses müsse für die Kommunen rechtssicher händelbar gemacht wer- den.

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