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Handel für klare Regelung an Sonntagen

Wiesbaden. Der Handelsverband Hessen begrüßt den Gesetzesentwurf der FDP-Landtagsfraktion zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes. Die Koppelung der möglichen vier verkaufsoffenen Sonntage an Märkte, Messen, örtliche Feste oder ähnliche Ereignisse sei nicht mehr zeitgemäß und bedürfe einer vereinfachten Regelung im Hessischen Ladenöffnungsgesetz. Insbesondere die sehr unterschiedliche Genehmigungspraxis in den Gemeinden habe zur Verunsicherung bei Verbrauchern und Händlern geführt, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Ebenso wie der Antrag der FDP-Landtagsfraktion, fordert der Handelsverband im Hinblick auf den Sonntagsschutz keine Ausweitung der verkaufsoffenen Sonntage, sondern eine praxisorientierte Handhabung für Städte und Gemeinden. Mit dem jetzigen Vorschlag können sich auch Kirchen und Gewerkschaften einverstanden erklären: Wie bisher sollen die Sonntagsöffnungen außerhalb der Gottesdienstzeiten liegen und zeitlich begrenzt sein. Es seien auch „mehr als genug“ Mitarbeiter/innen bereit, an den betreffenden Tagen zu arbeiten. Flexible Wochenarbeitszeiten im Handel tragen hierzu bei.

Während andere Bundesländer einfache Regelungen für die Sonntagsöffnungen anbieten, wie zum Beispiel das Land Niedersachsen, hinke Hessen bei einer zeitgemäßen Regelung hinterher. Die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Schutz des Sonntags beziehe sich, so der Verband, lediglich auf die sogenannte Hessische Bedarfsgewerbeverordnung und nicht auf das Hessische Ladenöffnungsgesetz. Vielmehr bleibt es bei der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Ladenöffnungszeiten an den vier Sonntagen im Berliner Einzelhandel, die grundsätzlich als zulässig eingestuft worden sind.

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