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Richtlinie der Landesregierung für Studentisches Wohnen

Wiesbaden. Ministerin Priska Hinz: „Land leistet einen bedeutenden Beitrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums für Studenten“. „Wie attraktiv eine Universität ist, hängt nicht alleine von der Qualität des akademischen Lehrangebots ab. Wenn es für Studierende keinen bezahlbaren Wohnraum gibt, dann gehen sie dahin wo sie diesen Wohnraum finden. Wir wollen in Hessen auf beiden Gebieten in der ersten Liga mitspielen“, sagte Ministerin Priska Hinz bei der Vorstellung der neuen Richtlinien für studentische Wohnraumförderung. Die Landesregierung reagiert damit auf die Knappheit von Wohnraum für Studierende mit geringem Einkommen an einigen hessischen Hochschulorten. Das Programm ist Teil des neuen Hessischen Wohnraumfördergesetzes und ebnet den Weg für die gezielte Förderung von studentischem Wohnen.

Die neuen Förderrichtlinien hat Ministerin Priska Hinz heute veröffentlicht. In den kommenden zehn Jahren wird das Land Hessen 10 Millionen Euro an Zuschussmitteln und 75 Millionen Euro an zinsgünstigen Darlehen bereitstellen. „Ich bin davon überzeugt, dass dieses Geld gut investiert ist. Damit wird es uns gelingen die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage für bezahlbaren Wohnraum für Studierende deutlich zu verringern“, betonte Priska Hinz.  Von der Verbesserung des Wohnungsangebotes für Studierende wird auch eine positive Wirkung auf den allgemeinen Wohnungsmarkt an den hessischen Hochschulstandorten erwartet, da damit die Konkurrenz um freie Wohnungen verringert wird. Bauvorhaben können ab sofort bei den zuständigen Wohnraumförderstellen angemeldet werden. In Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern ist das der Magistrat. In den anderen Kommunen ist dies der Kreisausschuss des Landkreises, in dessen Gebiet die Maßnahme errichtet werden soll.

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