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Ministerin Priska Hinz: „Die Zucht von gefährdeten Nutztierrassen unterstützt die biologische Vielfalt in der Landwirtschaft“

Wiesbaden. „Das hessische Landschaftsbild ist geprägt durch das Grünland der Mittelgebirge. Ohne die alte Tradition der Schafhaltung und Zucht gäbe es diese Landschaftsform aber gar nicht“, begründet Landwirtschaftsministerin Priska Hinz die Notwendigkeit staatlicher Unterstützung hessischer Schafzüchter. Die Züchter bedrohter Schaf- und Ziegenrassen können künftig wieder eine finanzielle Förderung erhalten.

Diese Förderung tiergenetischer Ressourcen wird ab dem Jahr 2015 als Bestandteil des Hessischen Programms für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM) wieder aufgenommen. Mit der Subvention von Zucht und Haltung der gefährdeten heimischen Rassen – dem „Rhönschaf“, dem „Coburger Fuchsschaf“, der „Weißen Deutschen Edelziege“, dem „Roten Höhenvieh“ und dem „Deutschen Schwarzbunten Niederungsrind“ – sollen Halter dieser seltenen und gefährdeten Rassen, die besonders gut an die hessischen Mittelgebirgsverhältnisse angepasst sind, unterstützt werden.

„Die Tierbestände der alten Nutztierrassen sind in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen. Wenige moderne Hochleistungsrassen haben die alten und an unsere Region angepassten Rassen weitestgehend verdrängt“, erläutert Landwirtschafts-ministerin Priska Hinz. Ihrer geringeren wirtschaftlichen Leistung stehen oft höhere Kosten und damit geringere Erlöse gegenüber. Daher sind in Hessen nur noch wenige hundert Rhönschafe im Zuchtbuch erfasst. „Unser Ziel ist es, die genetischen Besonderheiten dieser gefährdeten Nutztierrassen zu erhalten und so die biologische Vielfalt in der heimischen Landwirtschaft zu fördern“, so die Ministerin weiter.

Im Rahmen der Agrobiodiversitätsstrategie Deutschland will auch Hessen diesem Prozess entgegenwirken und hat die Haltung alter Rassen als „genetische Ressource der Zukunft“ zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe erhoben. Gefördert werden die Tiere – unter bestimmten Haltungs- und Zuchtbedingungen – mit 200 Euro pro Rind beziehungsweise 30 Euro je Schaf oder Ziege pro Jahr. Profitieren können Betriebe mit mindestens fünf Rindern oder mindestens zehn Schafen oder Ziegen, die im Zuchtbuch registriert sind.

Um für 2015 und die Folgejahre einen Zuschuss zu erhalten, müssen die Anträge hessenweit bis zum 15. Januar 2015 beim Regierungspräsidium Gießen eingereicht werden. Weitere Informationen sowie Antragsformulare und Hinweise zu den entsprechenden RP-Ansprechpartnern finden sich unter www.rp-giessen.de (Umwelt & Verbraucher / Landwirtschaft/Weinbau / Erhaltung genetischer Ressourcen).

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