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Ein Erfolg für die Innenstädte in Hessen

Der seit langem beantragte Verkaufsoffene Sonntag am 1. Februar in Frankfurt kann stattfinden. Der VGH in Kassel weist die Beschwerde von ver.di zurück. Ein Erfolg für den Standort Innenstadt und all seine Akteure!
Nach allerlei juristischem „Hickhack“ rund um den geplanten Verkaufsoffenen Sonntag am 1. Februar in Frankfurt, lehnte gestern nunmehr auch der VGH in Kassel die Beschwerde von ver.di ab. Bereits einen Tag zuvor hatte das Verwaltungsgericht in Frankfurt die Beschwerde als unbegründet zurück gewiesen.

Der Handelsverband begrüßt das Urteil beider Instanzen. „Verkaufsoffene Sonntage sind ein wichtiges Stadtmarketinginstrument und dienen der nachhaltigen Sicherung unserer Innenstädte“ so Dr. Joachim Stoll, Vorsitzender im Handelsverband für Frankfurt. „Die Frequenzen in den Innenstädten nehmen seit Jahren ab. Das betrifft die Frankfurter Zeil und die Stadtteile ebenso, wie die Fußgängerzonen in den Klein- und Mittelzentren in Hessen“, so Dr. Joachim Stoll weiter.

Der Handel sorge in den Innenstädten mit seinem Engagement im Rahmen von Verkaufsoffenen Sonntagen für das „Erlebnis Innenstadt“ und Urbanität. Das ist wichtig für den stationären Handel, um sich gegen den Online-Handel durchsetzen zu können.

Nicht zumutbar sind daher die juristischen „Spielchen“ die ver.di immer wieder aufs Neue startet. Dr. Joachim Stoll weiter: „Die fehlende Planungssicherheit sorgt bei allen Akteuren für ein hohes Kostenrisiko, insbesondere auch bei den ehrenamtlich agierenden Gewerbevereinen, die mit zahlreichen Aktionen die Innenstädte für die Besucher als Event inszenieren.“

Dr. Joachim Stoll ist der Auffassung: „Es ist nun endlich an der Zeit, dass der Landesgesetzgeber sich durchringt und klare Regelungen für Verkaufsoffene Sonntage in Hessen schafft.“

Der Handelsverband Hessen vertritt die Interessen von 7.200 Mitgliedsunter- nehmen mit 160.000 Beschäftigten in 17.000 Arbeitsstätten auf einer Verkaufs- fläche von 22 Mio. qm und einem Jahresumsatz der Branche von 40,5 Mrd. Euro.

Der Wettbewerbsnachteil, den zwischenzeitlich einige Kommunen durch die unklare Handhabung und die Koppelung der vier Sonntage an Messen, Märkte und ähnliche Ereignisse erleiden, sei gravierend. Der Sozialminister, der in der Sache federführend sei, so Stoll, dürfe nicht einfach weiter wegsehen und „gegenüber einzelnen Gewerkschaftlern permanente Nachsicht walten lassen“.

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