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Unfall oder Misshandlung? Das Forensische Konsil Gießen hilft

Wie kam es zu dem massiven blauen Fleck am Po bei der dreijährigen A.? Hat sie sich nur beim Spielen gestoßen, oder wurde sie vielleicht doch geschlagen? War die Verbrühung der linken Hand bei dem zweijährigen K. ein Unfall, oder wurde gezielt nachgeholfen? Wie kann man Verletzungsmuster ein- bzw. zuordnen? Mit derartigen Fragestellungen werden pädagogische Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe leider immer wieder konfrontiert. Das Vogelsberger Netzwerk Erziehungsberatung, in dem das Jugendamt kreisweit mit acht freien Jugendhilfeträgern kooperiert, hatte zu einem Vortrag des Rechtsmedizinischen Instituts der Uni Gießen in die Aula der Sparkasse in Lauterbach geladen.

In seiner Begrüßung zeigte sich der stellvertretende Jugendamtsleiter Helmut Benner erfreut über die mit über 60 Teilnehmern sehr gut besuchte Veranstaltung und das große Interesse am Thema Kinderschutz. Sein Dank galt Julia Drews (Vogelsberger Lebensräume) und Hannah Junk (Jugendheim Feldatal) für die gute Vorbereitung.

Die Gerichtsmediziner Prof. Dr. Dr. Reinhard Dettmeyer und Hille Mathes gewährten dem Auditorium einen sehr detaillierten und mitunter auch schwer verdaulichen Einblick in ihre tägliche Arbeit. Zahlreiche Fotos veranschaulichten Misshandlungsverletzungen bei Kindern durch Schläge mit Lederriemen, absichtliche Verbrühungen in Badewannen, durch am Körper ausgedrückte Zigarettenstummel, auf heiße Herdplatten aufgedrückte Handflächen oder innere Verletzungen durch Schütteln von Kleinkindern. „Anhand des Verletzungsbildes in Verbindung mit einer Fallanamnese lässt sich meist eindeutig feststellen, ob es ein Unfall oder eine Misshandlung war“, so die Erfahrung der Gerichtsmediziner.

Sie bieten mit dem Forensischen Konsil der Rechtsmedizin der Uni Gießen (FoKoGi) einen kostenlosen Dienst für von Gewalt betroffene Menschen wie auch für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe an, der vom Hessischen Sozialministerium gefördert wird. Bei Verdacht auf körperliche Misshandlung eines Kindes kann anonymisiert eine fachmedizinische Stellungnahme eingeholt und damit ein wertvoller und unverzichtbarer Beitrag zur Erfüllung des gesetzlichen Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung geleistet werden – online wie auch offline vor Ort.

Das Forensische Konsil ermöglicht die gesicherte Übermittlung einer Falldarstellung in Wort und Bild, berät bei der Erkennung von Gewalteinwirkung auf Menschen und kann eine gerichtsverwertbare Dokumentation von Verletzungen vornehmen. Alle Teilnehmer waren sich daher einig, dass das Forensische Konsil nicht nur ein zeitlich begrenztes Projekt bleiben darf, sondern als dauerhafte Institution im Interesse des Kinderschutzes etabliert werden muss. Weitere Informationen zum Forensischen Konsil unter www.fokogi.de.

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