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Fuldabrücke im Schlitzer Stadtteil Pfordt wird in 2015 nicht erneuert

Die Erneuerung der Fuldabrücke im Schlitzer Stadtteil Pfordt im Zuge der Kreisstraße 80 kann vom Vogelsbergkreis in diesem Jahr nicht umgesetzt werden. Hintergrund ist die unerwartete Ablehnung des Förderantrages durch die Zentrale der hessischen Verkehrsverwaltung in Wiesbaden. Dies teilt Kreisstraßendezernent Heinz Geißel mit. Um die Tragfähigkeit, die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten ist aber eine Erneuerung der denkmalgeschützten Brücke in den nächsten Jahren notwendig.

Die Fuldabrücke ist gem. des Hessischen Denkmalschutzgesetzes aus geschichtlichen, technischen und wissenschaftlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen. Eine aus sicherheitstechnischen Gründen (überregionaler Radweg R 1 und Zufahrt zum Pfordter See) von Hessen Mobil geplante Verbreiterung der extrem schmalen Brücke wurde vom Landesdenkmalschützer abgelehnt wegen erheblicher Eingriffe in das Kulturdenkmal. Daraufhin wurde in Absprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege, Hessen Mobil Schotten und der Zuwendungsstelle von Hessen Mobil in Fulda ein kostengünstiges Konzept zur Erneuerung erarbeitet und einvernehmlich abgestimmt. Ein entsprechender Förderantrag wurde durch den Vogelsbergkreis im September 2014 an das Land gerichtet. Im Januar 2015 wurde dem Kreis mitgeteilt, dass eine Förderung der Erneuerung der Brücke in diesem Jahr vorgesehen ist.

Eine detaillierte Prüfung der Antragsunterlagen in der Zentrale der hessischen Straßenbauverwaltung in der Landeshauptstadt ergab jetzt allerdings, dass das Projekt in der vorgelegten Form nun doch nicht förderfähig ist, da keine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erreicht wird und es sich lediglich um Sanierungsmaßnahmen handelt.

Beim Landesstraßenbau propagiert der hessische Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Tarek-al Wazir zwar den „Erhalt vor Neubau“. Eine Übertragung dieser Maxime auf die Erhaltungsarbeiten kommunaler Straßen und Brücken erfolgte bisher jedoch nicht. Deutlich wird hierbei wieder einmal, dass die Vorschriften und technische Vorgaben für Zuwendungen in den kommunalen Straßenbau für die ländlichen Gebiete nicht geeignet sind.

Die Chance einer kurzfristigen alternativen Finanzierung von Sanierungen im Straßen- und Brückenbereich sieht Heinz Geißel aktuell in der Investitionsoffensive der Bundesregierung.

„Daher fordere ich die Landesregierung auf, diese Bundesmittel ungekürzt an die weiter zu geben, für die sie gedacht sind, an die Kreise und Kommunen“, so Geißel.

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