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Mindestlohn: na klar! – CDA hat kein Verständnis für Arbeitgeberklagen

Der flächendeckende Mindestlohn ist im Koalitionsvertrag von CDU und SPD in Berlin vereinbart. Er folgt einem Bundesparteitagsbeschluss der CDU in Leipzig, welcher seinerzeit wesentlich von der CDA (Arbeitnehmerschaft in der CDU, auch Sozialflügel genannt) initiiert worden war. Diese seit dem Jahresbeginn geltende gesetzliche Regelung wird von 86 Prozent aller Wahlberechtigten befürwortet, auch 66 Prozent der CDU-Wähler halten ihn für berechtigt. Mindestlöhne sind festgeschriebene Arbeitsentgelte je Stunde oder Monat. Immer handelt es sich um ein Verhältnis der Vergütung zur Arbeitszeit. Der CDA-Kreisvorsitzende Hubert Schulte begrüßt heute in Fulda, dass mit dieser Neuregelung etwa 3,5 Millionen Arbeitnehmer einen verbesserten Lohn in Höhe von mindestens 8,50 € erhalten. Viele kämen somit wieder oder neu in die Lage, ihren Lebensunterhalt mit eigener Arbeit sicher stellen zu können; dies sei für das Selbstwert- und Lebensgefühl der Menschen wichtig. Außerdem würden auf diese Weise die Sozialkassen um hohe Beträge entlastet, die bisher für so genannte „Aufstocker“ geleistet werden mussten.

Nicht ohne Arbeitszeiterfassung und Kontrolle
Kein Verständnis habe die CDA für die in den letzten Wochen geäußerten Klagen der Arbeitgeber und ihrer Vereinigungen, so Hubert Schulte. Nachdem für 13 Branchen mit rund vier Millionen Beschäftigten bereits im Jahre 2007 ein Mindestlohn eingeführt worden war – übrigens mit Arbeitszeiterfassung für alle betroffenen Arbeitnehmer –  wurde der Mindestlohn zum Jahresbeginn für weitere 9 Branchen mit ca. 3,5 Mio Arbeitnehmer geregelt, von denen schon vorher bei ca. 3,2 Mio Arbeitsverhältnissen die Arbeitszeiten erfasst wurden. Für nur 300.000 Beschäftigte von gesamt 7,5 Mio, (das sind 6,7 Prozent) kommt die Arbeitszeiterfassung neu. „Wie wollen die Arbeitgeber sicherstellen, dass Arbeitszeiten richtig bezahlt werden, wenn sie die Arbeitszeiten vorher nicht richtig oder überhaupt nicht erfassen?“ Das bliebe dann wohl ihr Geheimnis. Auch der Monatslohn ergebe sich nun einmal aus der Multiplikation der geleisteten Stunden mit dem Stundenlohn. Deshalb ist eine Dokumentation zwingend, so der CDA-Kreisvorsitzende. Die Verpflichtung im Gesetz sei klar, eine vorgetragene Rechtsunsicherheit könne er nicht erkennen, so Schulte weiter. Im Gegenteil: für eine wirksame Kontrolle des Mindestlohns sei die Dokumentation unverzichtbar. „Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Arbeitgeber in der Vergangenheit nicht darauf geachtet haben, dass ihre Mitarbeiter die vereinbarten Arbeitszeiten eingehalten haben, wozu das Kommen und Gehen festgehalten werden musste.“ Es sei denn, sie konnten damit rechnen, dass die Beschäftigten ohnehin die vorgegebene Arbeit nicht in der vereinbarten Zeit würden erledigen können und (unbezahlt) Mehrarbeit oder Überstunden leisten würden. In der Klage über ein „Bürokratiemonster Mindestlohn“ sei eher den Versuch zu sehen, ein neues Schlupfloch zur Umgehung eben dieses Lohnes aufzutun. Bürokratisch heißt auch rechtsstaatlich, eine Kontrolle der Beachtung dieser gesetzlichen Neuregelung entspreche diesem Prinzip. Auch andere Gesetze und Verordnungen würden kontrolliert, was den Betroffenen verständlicherweise nicht immer gefalle.

Kein Arbeitsplatzverlust durch den Mindestlohn
Die von Arbeitgebern in den Medien beispielhaft aufgeführten Arbeitsplatzverluste gebe es tatsächlich, so Schulte. Allerdings gebe es über eine gestiegene Nachfrage im gleichen Umfang an anderer Stelle genau so viele neue Arbeitsplätze, da die gestiegenen Einkünfte von 3,5 Mio Mindestlohnempfängern nahezu vollständig kurzfristig verausgabt würden. Hier könne er sich auf klare Aussagen der Bundesagentur für Arbeit stützen, die sicher bezüglich einer Einseitigkeit unverdächtig sei. Deren Präsident Frank-Jürgen Weise habe unlängst ausdrücklich erklärt, dass durch die Einführung des Mindestlohnes im Ergebnis weder Arbeitsplätz verloren gegangen sind noch das Wirtschaftswachstum negativ beeinflusst worden sei. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg hat in einer jüngsten Pressemeldung in dieser Woche sogar festgestellt: „Auch Wirtschaftsbereiche, die vom Mindestlohn besonders betroffen sind, bauen weiterhin Beschäftigung auf.“ Der Kreisvorstand der CDA hat daher in seiner aktuellen Sitzung einstimmig vor vorschnellen Klagen gewarnt und Gelassenheit angemahnt. „Ich bin mit dem Präsidenten der Bundesagentur in Nürnberg einig, dass es ausreicht, wenn nach einer sechs-monatigen Probephase überprüft wird, ob und gegebenenfalls welche Korrekturen notwendig sind.“ so Hubert Schulte abschließend.

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