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Grüne fordern Übernahme der zusätzlichen Kosten im Biotonnen-Streit durch die Verweigerer

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Vogelsberger Kreistag schaut mit Sorge auf die aktuelle Entwicklung im ZAV. Der erste Eindruck, dass sich hier Vogelsberger Kommunalpolitiker erfolgreich gegen vermeintlich unsinnige EU-Auflagen wehren, wird gerne von einer Koalition aus CDU, FDP und Teilen der FW vorgebracht. Tatsächlich liegt hier aber ein kalkulierter Rechtsbruch vor. Er basiert auf dem Wissen, dass die Mühlen der Justiz nur langsam mahlen und sich deshalb eine Entscheidung einfach hinauszögern lasse.

Die CDU Fraktion im Kreistag hat mindestens zwei Richter in ihren Reihen, die diese Entscheidung mit unterstützen. An diese wäre nun die Frage zu richten, wohin sich Kommunale Selbstverwaltung entwickelt, wenn die Organe ihre Pflichten nicht mehr erfüllen. Auf was können sich die Bürger dann noch verlassen? Und wie wäre es umgekehrt, wenn die Bürger genauso handelten, wie ihre negativen Vorbilder im ZAV:  Keine Steuern oder ZAV Gebühren mehr zahlen, Vorgaben nicht mehr einhalten, den Müll nicht mehr entsorgen und gegen alles erst mal klagen, weil die Mühlen der Justiz langsam mahlen? Hier würden zunächst auch durch den ZAV Bußgelder und Strafen verhängt werden.

Nun hat der Regierungspräsident in seiner Stellungnahme zur Entscheidung im ZAV, keine Getrenntsammlung des Biomülls einzuführen, festgestellt, dass es sich hier um eine Pflichtverletzung und einen Rechtsbruch handelt. Der Grund: Die Einführung der Getrenntsammlung  war zum 1.1.15 gesetzliche Pflicht.  Das jüngste, knappe  Abstimmungsergebnis der ZAV-Verbandsversammlung gegen eine Getrenntsammlung  ist also eine Täuschung der Bürger. Der Verbandsvorsteher hat deshalb nach Meinung der Grünen zu Recht Widerspruch gegen diese Entscheidung der Verbandsversammlung eingelegt.
Die Fraktionen von CDU, FDP und FW haben den Rechtsbruch bewusst herbei geführt, um die Einführung der Biotonne über die zulässige Frist hinaus zu verzögern. Gleichzeitig suggerieren sie der Bevölkerung, man könne anders entscheiden, als das gültige Gesetz es vorsieht. Auch das ist rechtlich unzulässig und politisch verwerflich.

Es geht hier nicht nur um unterschiedliche Rechtsaufassungen von Verwaltungsorganen. Diese haben CDU Vertreter u.a. schon mehrmals dem Kreisbeigeordneten Zielinski vorgeworfen. Im Fall der Getrenntsammlung ist  von den handelnden Personen, die ja die Verwaltungsregeln kennen, die Pflichtverletzung bewusst einkalkuliert.

Deshalb fordern die Grünen, dass die dafür verantwortlichen Personen auch die finanzielle Verantwortung übernehmen: für die Zwangsgelder, die dem ZAV drohen, die Kosten für die Gerichtsverfahren und die in  dieser Sache überflüssigen Sitzungen und Gutachten, die die rechtliche Lage nicht ändern können. Ein Bürger würde sich spätestens hier die Frage stellen, ob er sein eigenes Geld in ein aussichtsloses Verfahren stecken sollte.

Da im Falle des Streits um die Biotonne die Kosten  dem Gebührenzahler angelastet werden, scheren sich die CDU und FDP Mitglieder des ZAV nicht darum. Aus Gründen eines kurzfristigen politischen Erfolgs wird hier nach Meinung der Grünen sowohl Rechtsbewusstsein als auch viel Geld aufs Spiel gesetzt.

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