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GRÜNE zu Wind, Verkehr und mehr Treffpunkt Fuldaaue, Tempo 30 in der Nacht

Die Stadtfraktion der Fuldaer GRÜNEN bringt in die kommende Sitzung der Stadtverordneten (Montag, 18. Mai 2015, 18 h, Stadtschloss/Fürstensaal) 17 Initiativen zu aktuellen Themen ein.

Im derzeit offengelegten Teilregionalplan Energie ist nur ein Areal in der Stadt Fulda als Vorrangfläche für den Bau von Windkraftanlagen vorgesehen. „Plant die RhönEnergie-Tochter SynEnergie GmbH dort in Windenergieanlagen zu investieren? In wessen Eigentum befindet sich das betreffende Gebiet in Fulda-Dietershan?“, möchten die GRÜNEN erfahren.

Lärm birgt erhebliche Gesundheitsrisiken. Daher möchte die Stadt Frankfurt mittels eines Modellversuchs ‚Tempo 30 bei Nacht‘ herausfinden, was verkehrslärmgeplagten Menschen hilft, wenigstens nachts (22 – 6 Uhr) mehr Ruhe zu finden (http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2840&_ffmpar[_id_inhalt]=9490283). Vergangene Woche stimmte der Hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir dem Verkehrsversuch zu. Dieser wird bereits am 25. Mai 2015 starten. – Verkehrslärmgeplagte Menschen gibt es auch in Fulda. Für die GRÜNEN ist das auch eine Option für Fulda. „Ist geplant, für die Niesiger, Leipziger, Petersberger und Frankfurter Straße einen solchen Verkehrsversuch zu entwickeln?“

„Die Belange der Kommunen stoßen immer wieder auf Probleme, wenn sie eine Tempo-30-Zone oder eine streckenbezogene Temporeduzierung ausweisen wollen. Einzelfallbegründungen und etliche Einschränkungen erschweren eine sinnvolle Planung.“ Daher schlagen die GRÜNEN vor, dass sich der Magistrat bei der Bundesregierung dafür einsetzt, die Ankündigung des ‚Aktionsprogrammes Klimaschutz 2020‘ schnellstmöglich umzusetzen indem die Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch eine neue Bundesgesetzgebung erhöht wird.

„Nach der derzeit geltenden Rechtslage ist die Ausweisung einer Tempo 30-Zone grundsätzlich ausgeschlossen, sobald eine Vorfahrtsstraße, Ampeln oder Radwege vorhanden sind. Eine streckenbezogene Temporeduzierung an einzelnen Straßenabschnitten ist nur möglich, wenn eine besondere Gefährdung für die Sicherheit von VerkehrsteilnehmerInnen festgestellt wird oder wenn die Lärmbeeinträchtigung verkehrsbedingt über dem ortsüblichen Niveau liegt. Diese Voraussetzungen schaffen immer wieder Rechtsunsicherheit und schränken die Kommunen unnötig in ihrem Entscheidungsspielraum ein.“

„Falschparken und Verstöße gegen Tempolimits scheinen in Fulda wenig konsequent verfolgt zu werden. Parken auf Radwegen, schnelles Durchfahren von geschwindigkeitsreduzierten Zonen und gar Fußgängerbereichen erhalten dadurch den Nimbus von Kavaliersdelikten. Das bestätigt Menschen darin, ihren verkehrswidrigen Fahrstil beizubehalten und damit die Gefährdung anderer VerkehrsteilnehmerInnen zu erhöhen. Zudem ist die hohe Toleranz Falschparkern und Rasern gegenüber ungerecht gegenüber denjenigen, die sich korrekt verhalten.“ Daher fragen die GRÜNEN: „Wird künftig die Sicherheit aller im Fokus stehen, indem Verstöße konsequenter verfolgt werden?“

Wegen Abriss und Neubau des Gebäudes Ohmstraße 14 wurde die Verkehrsführung zwischen Peterstor und Ohmstraße vor einigen Monaten geändert. „Mittlerweile ist das Gebäude fertiggestellt, die Änderung der Verkehrsführung – z. B. ist noch immer das Linksabbiegen von der Rabanusstraße in das Peterstor gestattet – besteht jedoch weiterhin: Warum?“

Die Unterbringung von Asylsuchenden wird ebenfalls thematisiert. „Ist die beantragte Nutzungsänderung für den Neubau in der Mackenrodtstraße – von Studentenwohnungen zu Wohnungen für Asylsuchende – mittlerweile genehmigt?“ Zudem möchten die GRÜNEN erfahren, ob die Stadt eine Handhabe hat, die katastrophalen Zustände der in der Verantwortung des Landkreises befindlichen Flüchtlingsunterkunft in der Frankfurter Straße zu verbessern.

Weitere Fragen zielen darauf, etwaige neue Entwicklungen in der Graf-Spee-Straße, auf dem Eika-Areal und am Löhertorzentrum zu erfahren.

„Das Gebäude Friedrichstraße 26 (ehemals Eiscafé Dolomiti) steht bereits seit dem 07.07.2008 leer, das Nachbarhaus Nr. 24 (ehemals Union-Theater) ist teilweise leerstehend. Welche Pläne bewogen den jetzigen Eigentümer das Gebäude Friedrichstraße 26 zu kaufen und dafür den Pachtvertrag mit der Eisdiele nicht zu verlängern, warum werden diese nicht weiterverfolgt, was hat der Eigentümer mittlerweile mit dem Gebäude vor? Besteht die Absicht, das Haus Nr. 24 umzubauen? Ist der Kino­saal noch vorhanden?“, interessiert die GRÜNE-Fraktion.

Die GRÜNEN schlagen vor, in der Fuldaaue im Bereich des Umweltzentrums eine Feuerstelle zu errichten und begründen dies: „Eine solcher Treffpunkt für alle fehlt in Fulda völlig. Damit würde die Fuldaaue als Naherholungszentrum für die Menschen in dieser Stadt aufgewertet. Zudem haben viele Leute mangels eigenem Garten keine Möglichkeit, ein Feuer an einer sicheren Stelle zu entzünden. Ein gemeinsamer Abend an einem knisternden Feuer ist für Alt wie für Jung immer eine schöne und zudem finanziell günstige Art der Freizeitgestaltung und Kontaktpflege.

„Seit 1 ½ Jahren prüft die Stadtverwaltung, die Einrichtung eines Jugend-Treffpunktes in der Fulda Galerie. Wann endlich ist mit dem Ende der seit 18 Monaten andauernden Prüfung zu rechnen?“, möchten die GRÜNEN erfahren.

In der AG Sozialplanung wird angeregt, die Grundpauschale für die unabhängigen und gemeinnützigen Träger der Familienbildung um 10 % zu erhöhen.

Die Förderrichtlinien für den Bereich Familienbildung (gemeinsame Richtlinie von Stadt und Landkreis Fulda, gültig ab HH-Jahr 2008) sind seit dem Jahr 2008 unverändert. Derzeit werden drei Institutionen gefördert (Geburtshaus e.V. / Katholische Familienbildungsstätte Helene-Weber / Mütterzentrum „Die Mütze“ e.V.).

Bisher beträgt die Grundpauschale 10.000 €. Eine Erhöhung um 10 % bedeutet, dass jede der drei Einrichtungen eine Grundpauschale von 11.000 € erhalten wird. Stadt und Kreis zahlen laut Vereinbarung je 50 % dieses Betrages. Die auf die Stadt fallenden Mehrkosten in Höhe von 1.500 € können aus dem entsprechendem Haushaltsansatz 2015 entrichtet werden ohne diesen erhöhen zu müssen.

Die Familienbildungsstätten (Mütze, Helene-Weber-Haus, Geburtshaus) stärker zu fördern ist ein weiteres Anliegen der GRÜNEN.

Ein weiterer Antrag zielt darauf, die Vergabe öffentlicher Aufträge ab einem Auftragswert von € 10.000 grundsätzlich an sozialen, ökologischen, umweltbezogenen und innovativen Anforderungen auszurichten. „Durch die Novellierung des Hessischen Vergabegesetzes vom 19. Dezember 2014 ist dies gemäß § 3 möglich. Öffentliche Aufträge stellen einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen sind sie ein wichtiger Umsatzfaktor. 2013 betrafen öffentliche Aufträge ca. 17% des Bruttoinlandsprodukts der Europäischen Union. Die öffentliche Auftragsvergabe stellt somit ein geeignetes Instrument dar, um einen Beitrag zum sozial und ökologisch nachhaltigeren Wirtschaften zu leisten“, begründet die GRÜNE-Fraktion.

Insbesondere vor dem Hintergrund von Problemen bei der Verarbeitung des Biotonneninhalts schlagen die GRÜNEN vor, die in der Abfallfibel vorhandene Tabelle ‚Wohin mit den Abfällen‘ entsprechend zu überarbeiten und jeweils ein Thema der Abfallentsorgung bzw. der Mülltrennung anschaulich aufbereitet darzulegen. Sie begründen:

Mittels eines Antrags unterstützen die GRÜNEN die Initiative des Bündnisses „Fulda stellt sich quer“: „Das Wirken von Franz Danzebrink als Fuldaer Oberbürgermeister in den Jahren 1930 bis 1945 lässt zweifeln, ob es gerechtfertigt ist, ihn mit einer Straßenbenennung zu ehren“, fassen die GRÜNEN die Bedenken vieler engagierter Menschen zusammen.

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