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Rückerstattung der Kita-Betreuungsgebühren bei Streik

Beim aktuellen Streik der ErzieherInnen bleiben Kindertagesstätten auch in der Region Fulda zum Teil ganz geschlossen, zum Teil ist die Betreuung auf Notgruppen mit eingeschränkten Zeiten reduziert. Der Streik, der gegen die Arbeitgeber und Träger der Einrichtungen gerichtet ist und heute in die zweite Woche geht, trifft bislang ausschließlich die Eltern. Mehr noch: die öffentlichen Arbeitgeber fahren sogar streikbedingte Vorteile ein, da sie den Streikenden keine Vergütung zahlen müssen und sich zudem die Betriebskosten bei geschlossener Kita verringern. So könnten die Arbeitgeber den Streik auf lange Zeit aushalten, erklärt heute der CDA-Kreisvorsitzende Hubert Schulte in Fulda.

Schulte hält aus diesem Grunde eine anteilige Erstattung der Betreuungsgebühren für geboten. Diese diene zum einen den jungen Familien, um deren Kosten für anderweitig organisierte Kinderbetreuung aufzufangen. Zum anderen würde der von den Gewerkschaften mit dem Streik gewollte Druck auf die öffentlichen Arbeitgeber auch bei diesen ankommen und vermutlich zu einer schnelleren Tarif-Einigung und damit einer Streikverkürzung beitragen, statt an deren Stelle die Eltern zu treffen. Letztere hätten bei gezahlten Beiträgen einen Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung in Form einer gesicherten Betreuung. Könnten die Träger diese Leistung nicht erbringen, seien die Eltern nicht verpflichtet, für streikbedingte Schließtage der ganzen Einrichtungen oder einzelner Kita-Gruppen Gebühren zu zahlen, so Schulte weiter. Bevor nun aber Eltern individuell eine Rückerstattung geltend machten, wäre es besser und sicher auch familien- wie arbeitnehmerfreundlicher, wenn die zuständigen kommunalen Gremien eine Rückerstattung von sich aus regeln, selbst wenn diese mit einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden sei. Eine anteilige Erstattung sei rechtens und gerecht.

Zu den Zielen des Streiks selbst fordert der CDA-Vorsitzende die Tarifvertragsparteien auf, zeitnah eine leistungs- und verantwortungsgerechte Tarifeinigung zu finden. Der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien ist im Verhältnis zur sogenannten produktiven Arbeit eine angemessene gesellschaftliche Anerkennung beizumessen, die auch in einer entsprechenden Vergütung erkennbar sein muss. Diese Arbeit an den Menschen habe für die Zukunft der Gesellschaft einen hohen Stellenwert, davon zeigt sich Hubert Schulte überzeugt.

www.cdu-kreisverband-fulda.de

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