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Neues Hochschulgesetz schafft verlässliche Perspektiven für Wissenschaftsstandort Hessen

Wissenschaftsminister Boris Rhein hat heute das neue Hessische Hochschulgesetz (HHG) vorgestellt. Die Gesetzesnovelle ist vom Kabinett verabschiedet und in den Hessischen Landtag eingebracht worden.

Wissenschaftsminister Boris Rhein: „Das neue Hochschulgesetz schafft Perspektiven für Wissenschaft, Forschung und Lehre. Wir setzen – im Gegensatz zu anderen Ländern – weiter auf das Erfolgsmodell der Hochschulautonomie und stärken damit die positive Entwicklung des Wissenschaftsstandorts Hessen. Die Hochschulen sind der Motor für Innovation und damit entscheidend für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit unseres Landes.“

Stärkung der Fachhochschulen

Die „Fachhochschulen“ werden künftig „Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ heißen. Der Gesetzesentwurf zum neuen HHG stärkt massiv die Rolle der „Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ bei der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Sie sind die Spezialisten im Bereich der praxisnahen Forschung, Anwendung und im Transfer. So gibt es künftig die Möglichkeit, das Promotionsrecht an Fachrichtungen zu verleihen, die eine ausreichende Forschungsstärke nachgewiesen haben.

„Hessen ist das erste Land, das diesen zeitgemäßen Weg geht. Allerdings setzen wir auf Klasse statt Masse. Das heißt, dass wir sehr genau prüfen lassen, welche Fachrichtung die erforderliche Forschungsstärke besitzt“, erklärte Wissenschaftsminister Boris Rhein.

Erleichterung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte

„In Hessen sollen, basierend auf den Empfehlungen des Wissenschaftsrats zum Verhältnis von beruflicher und akademischer Bildung, deutliche Erleichterungen im Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte geschaffen werden, wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Weil wir die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung verbessern wollen, räumen wir etwaige Stoppschilder und Sackgassenschilder weg“, so Wissenschaftsminister Boris Rhein. Berufliche und Akademische Bildung haben für die Landesregierung den gleichen Stellenwert. Bisher bedarf es nach abgeschlossener Berufsausbildung einer mindestens dreijährigen Berufstätigkeit, einschlägiger Weiterbildung sowie einer erfolgreich absolvierten Hochschulzugangsprüfung. „Wir erweitern die Regelungen des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte mit einer Öffnungsklausel und einer Rechtsverordnung, die ich in enger Zusammenarbeit mit Kammern, Gewerkschaften, Arbeitgebern und Ho chschulen erarbeiten werde. Das ganze erfolgt auf Grundlage des Beschlusses des Landesausschusses für Berufsbildung. Das heißt: Hochschulzugang kann auch erhalten, wer einen Realschulabschluss und eine mindestens mit der Note ‚befriedigend‘ abgeschlossene Berufsausbildung besitzt. Damit folgt die Hessische Landesregierung einer dringenden Forderung von Handwerkskammern, IHK, VhU und den Gewerkschaften“, erklärte Wissenschaftsminister Boris Rhein.

Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Der modernisierte Gesetzesentwurf zum neuen HHG stärkt insbesondere den wissenschaftlichen Nachwuchs, indem er verlässliche berufliche Perspektiven schafft. Künftig haben die Hochschulen die Möglichkeit für verbindliche Entwicklungszusagen an junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Diese sogenannten „tenure tracks“ eröffnen eine gesicherte Perspektive auf eine Lebenszeitprofessur oder eine höherwertige Professur und ersetzen die bisherige Juniorprofessur.

„Mit den ‚tenure tracks‘ setzen wir das, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, eins zu eins um. Im Wettbewerb um die klügsten Köpfe setzen wir Maßstäbe und bieten unserem wissenschaftlichen Nachwuchs neue Perspektiven. Damit schaffen wir für unsere hessischen Hochschulen einen klaren Wettbewerbsvorteil im Ländervergleich, um im harten Kampf um junge, exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu bestehen“, sagte Wissenschaftsminister Boris Rhein.

Stärkung von transparentem Handeln und Mitgestaltung

Der innovative Gesetzesentwurf zum neuen HHG setzt neben einem hohen Maß an Autonomie für die Hochschulen insbesondere auch auf Transparenz. Eine Schlüsselrolle für die Entwicklung und Schwerpunktsetzung der Hochschulen kommt den Budgetentscheidungen und der Entwicklungsplanung zu. Hier verfügen die Selbstverwaltungsorgane der Hochschulen bislang nicht über Mitbestimmungskompetenzen. Künftig soll beispielsweise für den Budgetplan ein gemeinsames Veto von Hochschulrat und Senat ausgeübt werden können. Im Fall der Ablehnung sind die Beteiligten gefordert, einen erneuten Budgetplan im Konsens zu erarbeiten. Kommt ein solcher nicht innerhalb von drei Monaten zustande, entscheidet das Land. Darüber hinaus geht das Vorschlagsrecht für die Wahl einer Präsidentin oder eines Präsidenten, das bislang beim Hochschulrat lag, auf die Findungskommission über.

Zudem muss das Ministerium für Wissenschaft und Kunst künftig die jährlichen Berichte der Hochschulen an den Landtag übermitteln, um eine umfassende Information des Budgetgebers zu gewährleisten. Darüber hinaus ist auch eine neue Berichtspflicht zu Forschungsvorhaben aus Drittmitteln Teil des neuen Gesetzesentwurfs. Die Namen der Mitglieder des geschäftsführenden Organs der Studierendenschaften und deren Aufwandsentschädigungen sollen künftig ebenso im Internet veröffentlicht werden, wie die Beschlüsse des Studierendenparlaments. Beim Erlass von Prüfungs- und Studienordnungen des Fachbereichs und allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen durch den Senat sind künftig die entsprechenden Organe der Fachschaft bzw. der Studierendenschaft anzuhören. Darüber hinaus müssen alle Hochschulen ein Beschwerdemanagement einrichten.

„Wir setzen auf Transparenz und Mitgestaltung. Selbstverwaltungsorgane, wie der Senat oder die Studierenden bekommen eine stärkere Möglichkeit zur Mitwirkung und Information. Diese Neuerungen öffnen Perspektiven zur Gestaltung der Hochschule, ohne jedoch Entscheidungsprozesse zu behindern“, erklärte Wissenschaftsminister Boris Rhein abschließend.

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