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Tagesveranstaltung der Trauerseelsorge im Bistum Fulda „Schreibwerkstatt Patientenverfügung“

Seit annähernd 10 Jahren wird im Bildungs- und Exerzitienhaus Kloster Salmünster mehrfach im Jahr eine Schreibwerkstatt Patientenverfügung angeboten. Ziel dieser Tagesveranstaltung ist es die Grundinformationen für eine Patientenverfügung und darüber hinaus die verschriftlichte Form der Wünsch an das Sterben und die Bestattung zu bekommen. Rechtsanwalt Michael Roth, Bruchköbel und Werner Gutheil, ehemaliger Klinikpfarrer und aktueller Diözesanseelsorger für Trauernde können hier hilfreiche Informationen und Anregungen geben. Grundlage ist das gemeinsame Buch „ Christliche Patientenvorsorge – ein praktischer Leitfaden“, der bereits in der 3. Verbesserten und erweiterten Auflage im St. Bennoverlag erschienen ist.  Michael Roth stellt eine fundierte Patientenverfügung auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung vor. „Was soll medizinisch getan oder unterlassen werden und wer soll es umsetzen“, so Michael Roth in seiner Kernaussage. Deshalb gehört zu jeder Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht, die festlegt, wer den Willen des Patienten durchsetzen soll. „Zur Sicherheit sollte auch eine Betreuungsverfügung erstellt werden“, so Roth, wenn ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden muss. Hier kann bestimmt werden, wer es wird, aber auch wer es nicht werden soll, wenn ein Gericht einen gesetzlichen Betreuer einsetzen muss.

Werner Gutheil gibt in seinem Teil der Tagesveranstaltungen Anregungen zu den Fragen: Wie und wo möchte ich sterben. Die langjährige Arbeit in der Klinik, die Mitarbeit in der Hospizbewegung, der Palliativen Versorgung , die Betreuung und Begleitung von Sterbenden und ihren Angehörigen haben ihm gezeigt, wie wichtig die Überlegungen zum eigenen Sterben sind. „Nur so ist es möglich, dass Menschen auf dem letzten Weg so begleitet werden können, wie sie es sich zu Lebzeiten wünschen“. Aber nicht nur dieser Weg ist für Gutheil wichtig. Auch der eigentliche letzte Gang, die Beerdigung wird angesprochen. „Mir fällt auf, dass Angehörige angesichts des Todes innerhalb kürzester Zeit  grundsätzliche Entscheidung treffen müssen, die teilweise bis zu 20 und mehr Jahre an Tragweite haben.  Das Grab ist nicht nur die letzte Ruhestätte, sondern auch der Ort, an dem die Hinterbliebenen Trauern können.

„Die Kultur einer Gesellschaft zeigt sich am Umgang mit den Toten“, zitiert Gutheil die griechische Philosophie. Angesichts der Schocksituation und der Vielzahl an Bestattungsmöglichkeiten heutzutage ist die frühzeitige Auseinandersetzung  und Hinweise für die Hinterbliebenen hilfreich und entlastet und das Gespräch im Vorfeld eine Erleichterung. Deshalb gehören mach Auskunft des Theologen diese Fragen auch in eine Patientenverfügung. „Wir haben deshalb den Titel des Buches geändert in Patientenvorsorge, also ist das Ziel selbst Vorsorge zu treffen, wie der letzte Weg durch Krankheit, Sterben und Tod und darüber hinaus gestaltet wird.“ So Gutheil. Für die Hinterbliebenen ist es ein Entlastung, für den Sterbenden eine Mitgestaltungsmöglichkeit dessen, wie sich der Abschied von dieser Wirklichkeit in die andere Welt gestalten kann. Gutheil gibt hilfreiche und gute Anregungen, die sich in seinem Alltag erprobt hat.

Anmeldung zur Schreibwerkstatt Patientenverfügung, Samstag, 27. Juni, 9.00 – 17 Uhr im Bildungshaus Kloster Salmünster Franziskanergasse 2, 63628 Bad Soden-Salmünster Telefon: 06056 / 919310.

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