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Schwerpunktsetzungen bei der Lehrerzuweisung für mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit

In der derzeitigen Diskussion über die Lehrerzuweisung für das kommende Schuljahr werden zum Teil bewusst falsche oder verkürzte Behauptungen aufgestellt.

Richtig ist, dass das Bildungssystem vor großen Herausforderungen steht. Die hessische Landesregierung engagiert sich für den Ausbau des Ganztagsschulprogramms, für Inklusion, die Lehrerzuweisung nach Sozialindex und die Deutschförderung von Flüchtlingen und Zuwanderern. Trotz dieser Schwerpunktsetzung können nicht alle notwendigen Maßnahmen aus zusätzlichen Mitteln finanziert werden. Deshalb müssen auch innerhalb des Bildungssystems Veränderungen und teilweise auch Stellenumlenkungen vorgenommen werden.

Für die GRÜNEN liegt die klare Priorität auf einem Mehr an Bildungs- und Chancengerechtigkeit und auf der individuellen Förderung aller Schülerinnen und Schüler unabhängig vom sozialen Hintergrund ihrer Eltern.

Kein Bundesland hat eine bessere Lehrerausstattung als Hessen. Die Lehrerversorgung der Schulen ist als einziger Bereich im Landeshaushalt von Stellenkürzungen ausgenommen. Keine einzige Stelle in der Lehrerzuweisung wird gekürzt, alle Stellen bleiben im Bildungssystem. Allerdings gibt es teilweise Umverteilungen zugunsten von mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit. Durch zurückgehende Schülerzahlen freiwerdende Stellen (demografische Rendite) werden komplett für Qualitätsverbesserungen verwendet.

Durch diese Prioritätensetzung konnten allein für die Schuljahre 2014/15 und 2015/16 fast 1000 Stellen mehr zur Verfügung gestellt werden. Ein Großteil dieser fast 1000 Stellen wurde aus der demografischen Rendite und der durch die Umstellung G8/G9 freiwerdenden Lehrerstellen finanziert. Nur für einen kleinen Teil waren auch Umschichtungen aus der Oberstufe und der Grundschule notwendig.

In der Oberstufe errechnet sich die Stunden- und damit die Lehrerzuweisung nach Schülerzahlen. Aufgrund dieser Zuweisung entscheiden die Oberstufen, wie viele Grund- und Leistungskurse mit welchen Gruppengrößen sie anbieten. Eine Reduzierung der Zuweisung wirkt sich daher nicht auf die Unterrichtsstunden aus, die die Schülerinnen und Schüler erhalten. Sondern es geht in der Regel um die Kursgröße und ggf. um die Vielfalt des Kursangebots.

In der Grundschule gab es bislang zusätzlich zur Lehrerversorgung zur Abdeckung des Pflichtunterrichts unabhängig von der Klassengröße bei der Stunden- und damit Lehrerzuweisung einen pauschalen Zuschlag von 1,5 Wochenstunden pro Klasse. Dieser Zuschlag wird jetzt nach Klassengröße gestaffelt. Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass das Unterrichten in einer großen Klasse aufwändiger ist als in einer kleinen.

Es ist keine leichte Entscheidung, die Lehrerzuweisung in der Oberstufe und in der Grundschule etwas zu reduzieren. Aber es ist die richtige Entscheidung, wenn man betrachtet, wofür die Stellen stattdessen verwendet werden. Nur so erhalten viele Schülerinnen und Schüler überhaupt erst die Chance, eine Oberstufe von innen zu sehen.

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