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Neuer Tarifvertag für hessische Wachpolizei

Die Beschäftigten der hessischen Wachpolizei erhalten mit Wirkung zum 1. Juni 2015 mehr Gehalt. „Die Frauen und Männer der Wachpolizei werden ab sofort nach der Entgeltgruppe 8 bezahlt. Das gilt auch während der viermonatigen Ausbildung. Die Landesregierung setzt dabei einen weiteren Punkt aus dem Koalitionsvertrag um. Wir wollen den 545 Wachpolizistinnen und Wachpolizisten in Hessen eine neue berufliche Perspektive eröffnen“, sagte der Hessische Innenminister Peter Beuth.

Mit der Tarifeinigung vom 15.04.2015 haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine im Grundsatz verbesserte Eingruppierung der Beschäftigten der Wachpolizei in der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst des Landes Hessen verständigt. Danach sind alle Wachpolizistinnen und Wachpolizisten künftig grundsätzlich in der Entgeltgruppe 8 TV-H eingruppiert. In den sich anschließenden weiteren Tarifverhandlungen wurden für schwierige Tätigkeiten Heraushebungsmerkmale für eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 vereinbart. Hierzu gehören z.B. Tätigkeiten im Bereich der mobilen Objektschutzstreifen, Tatortarbeit, Urkundenvorprüfungen sowie koordinierende Aufgaben im Bereich des Objektschutzes oder im Abschiebe- und Gefangenentransport.

Bislang erfolgte die Eingruppierung der hessischen Wachpolizistinnen und Wachpolizisten grundsätzlich in der Entgeltgruppe 6. Unter der Zielsetzung „Mehr Sicherheit für den Bürger, mehr Entlastung für die Polizei“ wurde im Oktober 2000 das Pilotprojekt „Wachpolizei“ bei der Polizei in Hessen eingeführt. Die Vollzugspolizei soll durch die Wachpolizei von bestimmten Aufgaben entlastet werden. Zu ihren Aufgaben gehören etwa der Objektschutz, der Gewahrsamsdienst oder der Transport von Gefangenen.

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