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„Modernes Dienstrecht für effektive Verwaltung“ Landesregierung bringt Dienstrechtsänderungsgesetz in Landtag ein

Die Hessische Landesregierung hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Dienstrechtsänderungsgesetz) in den Hessischen Landtag eingebracht. Der Entwurf sieht für Beamtinnen und Beamte unter anderem die Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen, Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Vereinfachungen bei der Bildung von Rücklagen für künftige Pensionsverpflichtungen vor. Mit den geplanten Regelungen sollen die umfassenden Änderungen durch die bereits beschlossenen zwei Dienstrechtsmodernisierungsgesetze ergänzt werden.

„Durch die letzte Novelle sind in Einzelfällen Ungerechtigkeiten für die Beschäftigten des Landes entstanden. Mit unserem Änderungsgesetz lösen wir ein Versprechen gegenüber den Frauen und Männern des öffentlichen Dienstes ein, diese Nachteile abzuschaffen“, sagte der  Hessische Innenminister Peter Beuth. Die Beschäftigten des Landes stünden mit ihrer täglichen Arbeit für die Werte des Gemeinwesens ein. „Sie repräsentieren einen transparenten und den Bürgerinnen und Bürgern zugewandten öffentlichen Dienst. Ein modernes Dienstrecht ist die Grundvoraussetzung für eine leistungsfähige und effektive Verwaltung. Die Hessische Landesregierung will mit dem Dienstrechtsänderungsgesetz den öffentlichen Dienst für seine Beschäftigten attraktiv halten und das Arbeitsumfeld weiter verbessern“, so Peter Beuth.

Das hessische Dienstrecht soll unter anderem in folgenden Punkten geändert werden:
Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen

Immer wieder kommt es zu gewalttätigen Angriffen auf Beamtinnen und Beamte – insbesondere im Vollzugs- und Vollstreckungsbereich. Zwar erhalten die Betroffenen bereits einen umfassenden Ausgleich für die entstandenen Schäden. Nach tätlichen Angriffen kann es jedoch zu unbilligen Härten kommen und ein zivilrechtlicher Schmerzensgeldanspruch uneinbringlich sein. Künftig bietet das Land betroffenen Beamtinnen und Beamten an, die bestehende Ansprüche gegenüber den Verursachern durchzusetzen.

Ergänzungen der Regelungen zur Überleitung der Beamtinnen und Beamten in das neue Besoldungssystem

Mit der Dienstrechtsreform im Jahr 2014 kam es zu einem Systemwechsel bei der Besoldung der Beamtinnen und Beamten. Die Besoldung orientiert sich seitdem stärker als zuvor an der beruflichen Erfahrung eines Bediensteten. Im Rahmen dieser Systemumstellung mussten damals bereits im Landesdienst stehende Bedienstete in das neue System überführt werden. Dabei konnte es in bestimmten Fällen zu nicht unerheblichen finanziellen Verlusten kommen. Der Gesetzentwurf enthält Regelungen, mit denen die durch den Systemwechsel verursachten Spitzen von Verlusten im Lebenseinkommen minimiert werden.

Längere Beihilfeansprüche bei der Geburt mehrerer Kinder oder der Pflege von Angehörigen

In stärkerem Maße als bisher soll der besonderen familiären Situation bei der Geburt mehrerer Kinder und im Falle der Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen Rechnung getragen werden. In Anerkennung der Umstände dieser besonderen Lebensphase, insbesondere auch bei Mehrlingsgeburten, kommen durch die Neuregelung Beihilfeberechtigte, je nach Zahl der geborenen Kinder, über einen längeren Zeitraum in den Genuss eines Beihilfeanspruchs. Darüber hinaus sollen sich künftig Zeiten einer Elternzeit nicht negativ auswirken, wenn die Beurlaubung aus familiären Gründen wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen Angehörigen gewährt wird.

Zulagen für operative Polizei- und Verfassungsschutzbedienstete

Der Personenkreis derer, die einen Anspruch auf die Gewährung einer Zulage nach § 22 der Erschwerniszulagenverordnung hat, wird künftig um die überwiegend im Außendienst eingesetzten Observationskräfte des Landesamts für Verfassungsschutz und um bestimmte operative Einheiten im Polizeivollzugsdienst erweitert. Auch diese Beschäftigten werden dann eine monatliche Zulage in Höhe von 150 Euro erhalten.

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Politik & Wirtschaft