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Berufseinstieg und Lebensplanung für junge Leute verbessern

CDA Fulda: Keine sachgrundlosen Befristungen! Es gibt eine klare Entwicklung: der Trend geht zum Lebensabschnittsjob. Stellen mit Verfallsdatum sind zum Normalfall geworden – zumindest und besonders für junge Leute. Und mit schlechtem Beispiel gehen ausgerechnet auch öffentliche Arbeitgeber voran. Dabei steuert der Arbeitsmarkt in Deutschland, ganz vorn die Region Fulda, auf Vollbeschäftigung zu.

Und dennoch sieht der CDA-Kreisvorstand Handlungsbedarf: Aktuell sind etwa 10 Prozent aller Beschäftigten befristet eingestellt. Etwa 40 Prozent aller neuen Arbeitsverhältnisse werden befristet abgeschlossen. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung spricht sogar von einer Verfestigung bei 45 Prozent. Betroffen ist hier besonders die junge Generation. Unter Hochschulabsolventen geht diese Quote je nach Fachrichtung sogar bis zu 80 Prozent, stellt der Fuldaer CDA-Kreisvorsitzende Hubert Schulte fest.
Rechtlich wird von den höchsten deutschen und Europäischen Gerichten (BAG, BVerfG und EuGH) das unbefristete Arbeitsverhältnis als „die sozialrechtlich privilegierte und daher sozialstaatlich gesehen erwünschtere Regelung“ betrachtet. Aus dem verfassungsrechtlich verbrieften Grundrecht der freien Berufswahl und Berufsausübung ist die Verpflichtung des Gesetzgebers abzuleiten, diese Grundrechte der Arbeitnehmer nicht unverhältnismäßig einzuschränken, so Hubert Schulte weiter. Auch in den kirchlichen Sozialenzykliken werden verschiedentlich auf gerechte Bedingungen der Erwerbsarbeit und auf das Recht der Arbeitnehmer auf sichere Arbeit für sich und für ihre Familien hingewiesen.

Dabei sei zu unterscheiden: Bei einer Schwangerschafts-, Elternzeit- oder Krankheitsvertretung ist von einer „Befristung mit Sachgrund“ die Rede, dies ist rechtlich wie ethisch unstreitig. Arbeitgeber weichen bei Ersteinstellungen nach Meinung von Kritikern aber immer häufiger ohne konkrete Begründung auf Zeit-Verträge aus, hier handelt es sich dann um „sachgrundlose“ Befristungen. Eine solche sachgrundlose Befristung darf beim selben Arbeitgeber höchstens für zwei Jahre vereinbart werden. Verträge mit kürzerer Laufzeit können dreimal verlängert werden, bis die zwei Jahre ausgeschöpft sind, so das Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Besonders ärgerlich findet es der CDA-Kreisvorstand, dass bei zahlreichen Stellenausschreibungen in unserer Region eine sachgrundlose Beschäftigung angeboten wird mit einem ergänzenden Zusatz „Weiterbeschäftigung im Anschluss möglich“. Hier entsteht der feste Eindruck, dass Arbeitgeber mit einer solchen bis zu zweijährigen Befristung lediglich die i. d. R. sechsmonatige Probezeit nach BGB oder Tarifvertrag verlängern und die Beschäftigten in Abhängigkeit halten wollen. Wer in dieser Zeit auffällt, Kritik übt, keine Höchstleistungen erbringt oder als Frau nur schwanger wird, dürfte wohl kaum Chancen auf Weiterbeschäftigung haben. „Wie sollen junge Leute, die nicht wissen, ob und wo und in welchem Umfang sie nach Ablauf einer Befristung eine Anschlussbeschäftigung finden und die damit auf keine wirtschaftliche Sicherheit setzen können, Verantwortung für Kinder, für eine Familie übernehmen oder auch nur eine Bleibe/Wohnung auf Dauer einrichten?“ – fragt CDA-Kreisvorsitzender Hubert Schulte. Auch und besonders junge Leute brauchen eine stabile Planungsmöglichkeit für ihr weiteres Leben. Mit Bezug auf die bekannte demografische Entwicklung komme auf die junge Generation eine immer größere Verantwortung für die Gesellschaft als Ganze zu. Um dieser Entwicklung eher entsprechen zu können, müssen vermeidbare Belastungen wie die Unsicherheit des Arbeitsplatzes auf ein unvermeidbares Minimum reduziert werden. Dies sei auch eine Frage der Generationengerechtigkeit und letztlich auch der Würde des Einzelnen. Schulte teilt daher die Auffassung des Sachverständigenrates im Jahresgutachten 2013/14, dass „die Anreize, Zeitarbeit und Befristungsmöglichkeiten zu nutzen, so gering wie möglich gehalten werden müssen.“ Der Gesetzgeber habe – auch vor dem Hintergrund des Sozialstaatsgebotes in Art. 20 Grundgesetz – die Pflicht, das als Ausnahme vorgesehene befristete Arbeitsverhältnis regelmäßig zu überprüfen. Für die CDA im Kreis Fulda ist daher zur Vermeidung von Belastungen und Nachteilen für die betroffenen Beschäftigten klar:„Sachgrundlose Befristungen gehören abgeschafft!“

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