Logo

Ministerin Hinz übergibt Anerkennungsbescheide für die neuen Dorfentwicklungsschwerpunkte 2015

„Die Ortskerne sind Dreh- und Angelpunkt des dörflichen Lebens. Sie sind der wirtschaftliche, kulturelle und soziale Raum, in dem die Bürgerinnen und Bürger zusammenkommen. Für die Dorfentwicklung rücken also verstärkt Fragen der Nahversorgung, der Infrastruktur und der Mobilität in den Vordergrund. In diesen Themenfeldern braucht es kommunale Entwicklungsstrategien um die Herausforderungen im ländlichen Raum zu meistern“, so Ministern Hinz bei der Übergabe in der Anerkennungsbescheide für sechs neue Kommunen im Dorfentwicklungsprogramm. Ministerin Hinz begrüßte die Vertreter von Bebra, Flörsbachtal, Gersfeld, Mörlenbach und Rosenthal sowie der interkommunalen Kooperation Hesseneck / Sensbachtal in Wiesbaden und gratulierte ihnen zur Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm.

Die Kommunen können in den nächsten zehn Jahren im Rahmen der hessischen Dorfentwicklung finanzielle und ideelle Unterstützung bei der Anpassung an die demografischen und strukturellen Veränderungen erhalten. Mit der Aufnahme dieser sechs Kommunen sind jetzt hessenweit 200 Förderschwerpunkte mit insgesamt 727 Orts-/Stadtteilen im Programm, so die Ministerin. Ziel der Hessischen Dorfentwicklung ist, in den Ortskernen der Dorfentwicklungsschwerpunkte zentrale Funktionen der Daseinsvorsorge zu stärken und eine zukunftsfähige Wohn- und Lebensqualität zu erhalten. „Für diesen Zweck stehen in 2015 Fördermittel in Höhe von 23 Millionen zur Dorfentwicklung zur Verfügung. Diese Gelder werden vollständig als Zuschüsse an alle anerkannten Kommunen verteilt“, machte Hinz deutlich.

Die Ortskerne sind Träger der Geschichte, Identifikationsgegenstand und ein Ensemble regionaler Baukultur. Neben der Sanierung von Gebäuden ermöglicht der städtebaulich verträgliche Rückbau eine aktive Anpassung an die Schrumpfungsprozesse und deren Folgen. Durch den Abriss nicht mehr sanierungs- oder umnutzungsfähiger Gebäude, den Rückbau nicht ausgelasteter Infrastruktur sowie die gezielte Entsiegelung von Flächen soll die Attraktivität der Ortskerne verbessert und der Flächenverbrauch im Außenbereich reduziert werden, sagte Ministerin Hinz.

Angesichts der zum Teil starken Schrumpfungsprozesse im ländlichen Raum und auch aus Gründen des Bodenschutzes müssen sich die Förderschwerpunkte dazu verpflichten, die nachhaltige Entwicklung der Ortskerne zu gewährleisten und im Förderzeitraum keine konkurrierenden Neubaugebiete zu planen oder auszuweisen. Allerdings können dafür im Förderzeitraum u.a. auch vorbereitende kommunale Maßnahmen in Form von Ankauf bebauter Grundstücke und Abriss von Gebäuden gefördert werden, um damit Neubauten privater Träger wie z.B. junge Familien im Ortskern zu ermöglichen.

Die neuen Förderschwerpunkte sollten den Förderzeitraum von 10 Jahren möglichst gut nutzen und deshalb mit der Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen schnellst­möglich beginnen, so die Ministerin abschließend.

Categories:

Politik & Wirtschaft