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Direktzahlungen an Landwirte werden bis 31. Dezember ausgezahlt

„Es sind gute Nachrichten für die hessischen Landwirtinnen und Landwirte: Die Direktzahlungen 2015 werden wie geplant zum Ende des Jahres 2015 überwiesen“, teilte Dr. Beatrix Tappeser, Staatsekretärin im Landwirtschaftsministerium heute in Wiesbaden mit. Laut Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen werden 214,5 Millionen Euro an  insgesamt 20.652 Antragstellerinnen und Antragssteller ausgezahlt. „Wir freuen uns, dass das Geld noch vor dem Jahreswechsel bei den Landwirtinnen und Landwirten ankommt, um sie in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen“, so die Staatssekretärin.

Die Direktzahlungen an die Landwirtinnen und Landwirte sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung. Damit erfolgt unter anderem die Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe, um die zum Teil erheblichen Schwankungen der Agrarpreise abzufedern. Darüber hinaus dienen die Direktzahlungen dazu, gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft wie zum Beispiel im Umweltbereich und hohe Standards der Produktion in der EU pauschal zu entgelten.

Den größten Teil der Direktzahlungen macht die Basisprämie mit knapp 122 Millionen Euro aus, gefolgt von Zahlungen in Höhe von 67,3 Millionen Euro für das so genannte Greening, das sind Landbewirtschaftungsmethoden, die dem Klima- und Umweltschutz förderlich sind. Über die Umverteilungsprämie, von der vor allem kleine und mittlere Betriebe profitieren, werden 20,4 Millionen Euro ausgezahlt. Rund 2,4 Millionen erreichen über eine Prämie speziell Junglandwirte. Darüber hinaus werden im Rahmen der Rückerstattung 2,4 Millionen ausgezahlt.

Die Landwirtinnen und Landwirte erhalten noch in dieser Woche ein Schreiben von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, in dem sie über die Höhe der Auszahlung informiert werden. „Es gab zahlreiche Veränderungen in den Abläufen, trotzdem haben wir uns bemüht, die Bürokratie klein zu halten und die Auszahlungen noch in diesem Jahr zu ermöglichen. Wir haben es geschafft: Das Geld geht in diesen Tagen bei den Landwirtinnen und Landwirten ein. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die das möglich gemacht haben“, sagte Staatssekretärin Tappeser.

Die rechtsverbindlichen Bescheide werden Ende Januar 2016 an die Landwirtinnen und Landwirte versandt. Die Frist zur Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Bewilligungsbescheid beginnt dann erst mit Zugang beim Antragsteller. Bei Fragen zur bewilligten Zahlung bittet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, sich an die zuständige Bewilligungsstelle zu wenden.

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Politik & Wirtschaft