AWO Informationsveranstaltung ‚Betriebskosten im Mietrecht und Probleme der Übernahme durch den Sozialhilfeträger’ am Mi. 20.01.2016 um 17:00 Uhr, AWO Fulda, Frankfurter Str. 28
Alle Jahre wieder… Am Anfang des Jahres steht sie regelmäßig ins Haus: Die Betriebskostenabrechnung. Wie muss eigentlich eine Betriebskostenabrechnung aussehen? Welche Rechte haben Mieter im Falle einer nicht korrekten Abrechnung? Welche Probleme kann es bei der Übernahme der Betriebskostenabrechnung durch den Sozialhilfeträger geben? Diesen Fragen geht Miriam Sturm, Fachanwältin für Sozialrecht, in ihrem Vortrag auf den Grund.
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Personen, die ehrenamtlich eine rechtliche Betreuung führen, an Inhaber einer Vorsorgevollmacht, an Menschen, die sich um die Angelegenheiten ihrer Angehörigen kümmern und sonstige interessierte Personen. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Eine Anmeldung zur Teilnahme ist erforderlich: Telefon: 0661-480045-32 oder eMail an verwaltungBV@awo-fulda.de