Steuerbetrug durch manipulierte Ladenkassen – Vorschlag des Bundes greift hessische Forderungen auf
Das Bundesfinanzministerium hat den Ländern einen ersten Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem der Steuerbetrug durch manipulierte Registrierkassen zukünftig unterbunden werden soll. „Der Gesetzesentwurf des Bundes greift zentrale hessische Forderungen auf und bietet viele gute Ansätze, um erfolgreich gegen Mogel-Kassen vorgehen zu können.“ Mit diesen Worten kommentierte Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer den neuen gesetzgeberischen Vorstoß des Bundes. Unter dem Vorsitz von Finanzminister Schäfer hatte die Konferenz der Länderfinanzminister im Sommer vergangenen Jahres den Bund aufgefordert, eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten.
Hessen fordert Technologieoffenheit des Verfahrens
„Das Bundesfinanzministerium spricht sich in seinem Entwurf für eine sogenannte Technologieoffenheit aus und greift damit eine wesentliche Forderung Hessens auf“, lobte Finanzminister Dr. Thomas Schäfer. Es gehe bei der technischen Sicherheitseinrichtung nun nicht mehr darum, sich auf ein bestimmtes Sicherheitskonzept – etwa das sogenannte INSIKA-Konzept – verbindlich festzulegen. „Das Land Hessen spricht sich wie auch das Bundesfinanzministerium für ein Verfahren aus, das sowohl herstellerunabhängig als auch technologieoffen ist. Heißt: Es sollen Sicherheitsstandards gesetzlich vorgegeben werden, die dann durch verschiedene Anbieter und Technologien erfüllt werden können“, erläuterte der Finanzminister, der weiter sagte: „Mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik soll zukünftig eine unabhängige staatliche Behörde in das Verfahren miteinbezogen werden – etwa wenn es um die Definition der technischen Standards geht.“
Schäfer mahnte an, es brauche ein ganzes Maßnahmenbündel, um den Steuerbetrug durch manipulierte Registrierkassen beenden zu können. Das sieht auch der Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums vor. „Zukünftig müssen beispielsweise alle Hersteller für ihre Kassensysteme eine digitalisierte Schnittstelle vorweisen, mittels derer die Kassendaten durch die Finanzverwaltung ausgelesen und überprüft werden können“, erklärte Dr. Thomas Schäfer. Diese Überprüfung könne auch durch das neue Instrument der Kassen-Nachschau erfolgen, das es den Prüfern erlaube, unangekündigt ihre Prüfungen vornehmen zu können. Außerdem bedürften die Kassensysteme einer Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. „Auch die rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten für Kassenhersteller oder Unternehmer, die sich nicht an die Spielregeln halten, sollen verschärft werden“, berichtete der Finanzminister.
Das Motto müsse sein: „So sicher wie möglich, aber auch finanziell zumutbar für die Wirtschaft! Ich glaube, dass ein Wettbewerb der Konzepte und Anbieter von Kassensystemen auf Dauer einen wichtigen Beitrag dazu leisten wird, die Anschaffungskosten in einem überschaubaren Rahmen zu halten“, zeigte sich der Finanzminister überzeugt.
Gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern gegen Kassenmanipulation
„Nur im Konzert von Bund und Ländern können wir erfolgreich gegen die Manipulierer von Ladenkassen vorgehen. Dafür braucht es endlich strenge gesetzliche Regeln in Form eines Bundesgesetzes. Denn durch Steuerbetrug mit manipulierten Registrierkassen entgehen der öffentlichen Hand jährlich schätzungsweise bis zu 10 Milliarden Euro“, machte Dr. Thomas Schäfer heute erneut deutlich. „Auch ich würde mir wünschen, dass ein Gesetz gegen Mogel-Kassen lieber heute als morgen in Kraft tritt. Doch an dieser Stelle sollten wir alle realistisch sein. Nach Beendigung des Gesetzgebungsprozesses müssen unter anderem die technischen Richtlinien entwickelt werden, auf deren Grundlage die Hersteller dann ihre Systeme programmieren können. Und diese wiederum müssen am Ende zertifiziert werden. Vor diesem Hintergrund halte ich die Einschätzung des Bundesfinanzministeriums, nach der das neue Gesetz zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, für durchaus realistisch“, so Hessens Finanzminister abschließend.