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Schuldnerberaterinnen und –berater trafen sich

Zu einer Fortbildung und zum Erfahrungsaustausch trafen sich Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberater aus nord-, mittel- und osthessischen Schuldnerberatungsstellen auf Einladung des Caritasverbands für die Regionen Fulda und Geisa in der Altentagesstätte der Caritas am Hexenturm in Fulda. Mit dabei waren Richterin Karin Stock, Fulda, Insolvenz- und Betreuungsrecht und Udo Lautenbach, Direktor des Amtsgericht Fulda. Als Referent konnte Rechtsanwalt Rüdiger Neidert, Fulda gewonnen werden. Sein Rechtsanwaltsbüro gehörte mit zu den ersten, die sich nach der Einführung der Insolvenzordnung (InsO) am 01. Januar 1999 mit dem Thema Privatinsolvenz oder auch Verbraucherinsolvenz befassten.
Die beiden Richter Karin Stock und Udo Lautenbach gaben einen Überblick über die Veränderung der Fallzahlen der Verbraucherinsolvenzverfahren. Dabei handelt es sich um Verfahren, die nicht durch einen außergerichtliche Einigung zu einem befriedigenden Ergebnis gebracht werden konnten. Sie würden nicht mehr die Höhe aufwiesen, die sie zum Zeitpunkt der Einführung des Gesetzes gehabt hätten.

Rechtsanwalt Rüdiger Neidert zeigte an ausgewählten Paragraphen wichtige Änderungen in den Jahren 2015 und 2016 in Gesetz und Rechtsprechung auf. So sei der „Treuhänder“ durch den „Insolvenzverwalter“ ersetzt worden, der zudem ein originäres Anfechtungsrecht habe. Über die Insolvenzmasse sei nur der Insolvenzverwalter verfügungsberechtigt. Der Rechtsanwalt erläuterte auch die Bedingungen für eine Verkürzung der Wartefrist bis zur Restschuldbefreiung. Wichtig hierbei ist, dass die Verfahrenskosten getilgt sein müssen. Ein wichtiger Punkt für einen erfolgreichen Abschluss der Verfahren sei auch der § 287b InsO.

Ab Beginn der Abtretungsfrist bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens obliege es dem Schuldner, der ohne Beschäftigung sei, sich um eine solche zu bemühen. In der Regel bedeute dieses, dass der Schuldner bis zu fünf Bewerbungen um einen Arbeitsplatz wöchentlich schreiben bzw. von Anfang an arbeiten gehen müsse. Die Schuldnerberaterinnen und –berater hatten Gelegenheit an Problemstellungen Inhalte zu erfragen.

Als weitere Referent berichtete Elektromeister Marco Möller über den Energiesparcheck der Caritas. Mit dem Projekt „Energiesparcheck“ bieten der Caritasverband für die Regionen Fulda und Geisa sowie der Landkreis Fulda einkommensschwachen Personen und Familien Unterstützung beim effizienten Einsatz von Energie im Haushalt an. Berechtigte seien: Leistungsberechtigte nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II), Leistungsberechtigte nach dem SGB XII (Sozialhilfe), Wohngeldberechtigte, Kinderzuschlagsberechtigte und Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Im Jahr 2014 habe man 296 Haushalte „ge-checkt“ und insgesamt 3.762 unterschiedliche Soforthilfen (Energiesparlampen, abschaltbare Steckdosenleisten, Wasserdurchlaufbegrenzer u.v.m.) im Wert von 15.833,00 € installiert. Die durchschnittliche pro beratenen Haushalt jährlich eingesparten Energiekosten für Strom, Wasser und Warmwasser hätten 194,00 Euro betragen, was eine erhebliche Einsparung für einkommensschwache oder überschuldete Haushalte sei und die öffentlichen Kassen erheblich entlaste.

Foto: Ausrichter und Referent der Tagung der Schuldnerberatungsstellen (v.l.n.r.) Richterin Karin Stock, Peter Kremer, Petra Peh, Martin Herzig, Christiane Detscher, Rechtsanwältin Marion Schütz, Rechtsanwältin Ursula Hillebrand (alle Schuldnerberatung Caritas Fulda), Amtsgerichtsdirektor Udo Lautenbach und Referent Rechtsanwalt Rüdiger Neidert.

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