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Sachgebiet Grundsatz/Recht des zentralen Fachbereichsservice um verantwortungsbewusstes Verwaltungshandeln bemüht

Der zentrale Fachbereichsservice unter Leitung von Peter Wehner bildet zusammen mit den Fachdiensten Leistung/Vermittlung und Kommunaler Arbeitsmarkt das Kreisjobcenter des Landkreises Fulda. Dem zentralen Fachbereichsservice sind neben dem Finanzbereich die Unterhaltssachbearbeitung mit dem Forderungseinzug, der Außendienst für das Kreisjobcenter, die Stabsstelle Bildung und Teilhabe sowie das Sachgebiet Grundsatz/Recht organisatorisch angegliedert.

Dem Sachgebiet Grundsatz/Recht kommt bei der Aufgabenwahrnehmung des Kreisjobcenters sowohl nach innen als auch nach außen eine besondere Bedeutung zu. Im Rahmen des internen Verwaltungs- und Kontrollsystems geht es darum, die Arbeitsabläufe rechtssicher und wirtschaftlich zu gestalten. Auch erfolgt durch das Sachgebiet die Aufarbeitung der vorgegebenen Rechtslage sowie der sich hieraus entwickelnden Rechtsprechung mit der Maßgabe, zu standardisierten und rechtskonformen Abläufen bei der Betreuung der derzeit etwa 9.000 leistungsberechtigten Personen zu gelangen. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist die Bearbeitung der gegen die Bescheide des Kreisjobcenters eingelegten Widersprüche sowie der Klage- und Eilverfahren in erster Instanz. Hierzu gehört auch die Prozessvertretung des Landkreises Fulda vor dem Sozialgericht.

Das Sachgebiet Grundsatz/Recht wird mit tatkräftiger Mithilfe durch zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Frank Burkard geleitet. Neben dem vorhandenen Fallbestand sind 675 neue Widersprüche in 2015 eingereicht worden. Hinzu kamen 90 sozialgerichtliche Eil- und Klageverfahren. Die hohe Anzahl der Rechtsmittelverfahren stelle jedoch kein regionales Problem dar, merkt Sachgebietsleiter Burkard an, sondern spiegele einen bundesweiten Trend seit Einführung der Arbeitsmarktreformen wieder. Gründe hierfür seien unter anderem das Misstrauen gegenüber der Gesetzgebung und der Arbeit der Jobcenter, unterstützt durch entsprechende Print- und Onlinemedien sowie soziale Netzwerke. Weiterhin führe eine Vielzahl „unbestimmter Rechtsbegriffe“ im Sozialrecht auch zu einer unterschiedlichen Rechtsprechung.

In diesem Zusammenhang weist Frank Burkard auf die weit überwiegende Zahl der Verfahren hin, die  zugunsten des Landkreises entschieden würden. Auch hieran könne man die hervorragende Qualität der Arbeit im Sachgebiet Grundsatz/Recht erkennen, lobt Fachdienstleiter Peter Wehner. Niemandem sollten berechtigte Leistungsansprüche verweigert werden. „Wir nehmen unsere Informations- und Beratungsaufgaben sehr ernst.“ Letztendlich gehe es darum, sozialrechtlichen Bestimmungen korrekt und konsequent anzuwenden. Auf diese Weise werde der rechtsstaatlichen Ordnung im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger Geltung verliehen. Das sei weder Selbstzweck noch Schikane, sondern Ausdruck des Bemühens um verantwortungsbewusstes Verwaltungshandeln, das immer auch die sachgemäße Verwendung öffentlicher Mittel im Auge habe.

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