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Psychosoziale und rechtliche Aspekte in der Schuldnerberatung

Dass Überschuldung krank macht, ist allgemein bekannt. Wie aber umgehen mit psychisch kranken Menschen in der Schuldnerberatung? Dies war eine der Fragen beim Arbeitskreistreffen der nord- und mittelhessischen Schuldnerberatungsstellen in der Lauterbacher Kreisverwaltung. Das Treffen war von den Mitarbeiterinnen der Vogelsberger Schuldnerberatung organisiert worden. Die Expertinnen und Experten wollten außerdem Ihr Wissen bezüglich darlehensweise gewährter Arbeitslosengeld-II-Leistungen oder Leistungen der Grundsicherung erweitern.

Nach der Begrüßung durch Sachgebietsleiter Hans Dieter Herget gab Harry Bernardis, Leiter der „Vogelsberger Lebensräume“ hilfreiche Tipps zum Thema psychisch Kranker in Beratungssituationen weiter. Der Austausch gestaltete sich lebhaft. Das Thema psychische Erkrankungen im Zusammenspiel mit Überschuldung nimmt in der täglichen Beratung immer größeren Raum ein. Psychische Erkrankungen spiegeln sich im täglichen Leben des Erkrankten und führen u.a. zu veränderter Wahrnehmung, eingeschränktem Denkmuster, Störungen im Antrieb, der Kommunikation und es kann der soziale Rückzug folgen.

Für die Arbeit in der Schuldnerberatungsstelle ist es daher zwingend erforderlich, diesem Personenkreis respektvoll und so normal wie möglich zu begegnen sowie die Ängste und Nöte der Menschen ernst zu nehmen. Unter Beachtung dieser Grundsätze spielt das Bereinigen von Schulden eine untergeordnete Rolle.

Wie gehe ich als Schuldnerberater damit um, wenn Leistungen wie das Arbeitslosengeld II oder die Grundsicherung meiner Klienten nur als Darlehen gewährt wurden und es sich deshalb um Schulden handelt? Wie wird dann die Rückzahlung möglich und welche Sonderrechte hat der Sozialleistungsträger? Zu diesem Fragenkomplex standen die Referentinnen Ulrike Klein vom Fachdienst Leistung des Kommunalen Jobcenters und Heidrun Bass, Sachgebietsleiterin für den Bereich der Grundsicherung nach dem 12. Sozialgesetzbuch Rede und Antwort.

In der Praxis der Schuldnerberatung stellt sich oft die Frage, wie bei der Schuldenregulierung mit einem gewährten Darlehen des Sozialleistungsträgers umgegangen werden soll und in welcher Weise dieses Darlehen zurückgefordert werden kann, auch unter Berücksichtigung eines Insolvenzverfahrens. Deutlich wurde bei beiden Vorträgen, dass eine Vielzahl dieser Forderungen nicht im Insolvenzverfahren bereinigt werden, sondern bei laufendem Sozialleistungsbezug einbehalten werden können. Die Höhe des Einbehalts ist immer eine Ermessensentscheidung.

Wer sich als Schuldner bei diesen und anderen schwierigen Konstellationen überfordert fühlt, findet in den Schuldnerberatungsstellen kompetente Ansprechpartner. Kontakt zur Schuldnerberatung des Vogelsbergkreises: 06641 977-242 oder -245.

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