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Familienbund zur Änderung der Fuldaer Kita-Satzung

In der nächsten Sitzung der Fuldaer Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember geht es auch um zwei Veränderungen zur Satzung der Fuldaer Kindertagesstätten. Zum einen soll das Verpflegungsentgelt nach drei Jahren um 12-13 Prozent angehoben werden, zum anderen sollen Eltern bei streikbedingten Schließungstagen keine Gebührenerstattung mehr einfordern können (siehe § 17 Abs. 4 der Satzung). Bislang müssen Eltern laut Satzung nur bei ferien- und urlaubsbedingten bedingten Schließtagen weiterzahlen, nicht jedoch bei Schließtagen aus anderen Gründen wie z. B. bei Streik. „Beide vorgesehenen Änderungen führen eindeutig zu Belastungen von Familien.“ erklärte Hubert Schulte, der Landesvorsitzende des Familienbundes der Katholiken, heute in Fulda. Während die Anhebung der Essenskosten grundsätzlich nach drei Jahren zu erwarten war, in der Höhe allerdings deutlich stärker ausfällt als die Vergütungserhöhungen und als die Inflationsrate im gleichen Zeitraum, ist der vorgesehene Ausschluss der Gebührenerstattung bei streikbedingten Schließungszeiten – zuletzt im Jahr 2015 – ein grundsätzlicher Affront für die Familien. Für sie wird damit eine Situation geschaffen, in der sie neben der kurzfristigen Organisation einer Ersatzbetreuung für die Streiktage im Prinzip die Betreuung doppelt zahlen müssen, für die Ersatzbetreuung und – ohne Gegenleistung – an die Stadt für nicht erfolgte Betreuung. Die Stadt dagegen erhöht ihre Kostenersparnis. Denn für die Streikdauer erhalten die Erzieher keine Vergütung von der Stadt, sondern Streikgeld von der Gewerkschaft. Die Stadt als Träger spart somit mindestens 60 Prozent der Gesamtkindergartenkosten – so hoch sind die Personalkosten – und profitiert damit umso mehr, je länger der Streik andauert. Da die Kita-Gebühren nur max. 25 Prozent der Gesamt-Kita-Kosten abdecken, würde die Stadt selbst bei vollständiger Gebührenerstattung während des Streiks noch mindestens 35 Prozent und damit ein Drittel der Gesamtkosten sparen – aber das scheint ihr nicht zu genügen, kritisiert Schulte. Andere Städte waren da im vergangenen Jahr familienfreundlicher: Gießen habe den Eltern die vollen Gebühren erstattet, Kassel immerhin zwei Drittel, Fulda mit etwa 9.000 € nur einen deutlich geringeren Anteil.

Hubert Schulte: „Das Streikrecht ist in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt. Es dient als Druckmittel der organsierten Arbeitnehmer zur Durchsetzung von berechtigten tariflichen Interessen gegenüber den Arbeitgebern. Dies droht in Fulda nun ausgehebelt zu werden. Betroffene eines Kita-Streiks würden bei der vorgesehenen Satzungsänderung ausschließlich die Eltern und damit unbeteiligte Dritte, die nicht am Tarifverhandlungstisch sitzen – und natürlich auch die Kinder, für die eine kurzfristig organisierte Ersatzbetreuung in andere Weise belastend ist. Profitieren würde der örtliche Arbeitgeber, der eigentlich unter Druck gesetzt werden solle. Der Streikzweck wird so ad absurdum geführt.“ Zu begrüßen ist daher die Forderung der CDU-Mittelstandsvereinigung vom November 2015:„Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU fordere deshalb den Gesetzgeber auf, das Streikrecht in Bereichen der Daseinsvorsorge so zu regeln, dass … nicht unbeteiligte Dritte zu den Hauptbetroffenen dieser Auseinandersetzungen werden.“ – so deren Landesvorsitzender Frank Hartmann, Petersberg. „Gilt dies auch für die Stadt Fulda? – Wohl kaum!“, stellt Hubert Schulte fest.

Wenn man darüber hinaus beobachten könne, dass die Stadt Fulda (auch) im Erzieherbereich nahezu durchgängig Neueinstellungen sachgrundlos auf zwei Jahre befriste, belaste auch dies Kinder und Eltern, die sich nicht auf langfristige Beziehungen und Bindungen einstellen könnten. „Dabei wissen nicht nur Pädagogen, wie wichtig der Aufbau von verlässlichen Bindungen zwischen Kindern und ihren Bezugspersonen sind. Auch hier könne die Stadt noch Manches im Bereich junger Familien verbessern, um ihrem Anspruch, eine familienfreundliche Stadt zu sein, besser zu entsprechen, meint Hubert Schulte abschließend.

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