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Landkreis Fulda finanziert Schwalbennisthilfen und Kotbretter

Die Schwalbensaison geht langsam zu Ende, aber die Verärgerung mag noch anhalten. Vor allem in ländlichen Ortschaften baut die Mehlschwalbe ihre Lehmnester unterhalb des Dachüberstandes an die Außenfassade von Gebäuden.

Innerhalb von Gebäuden, vor allem Ställen und Scheunen, ist es die Rauchschwalbe, die ihre Nester auf Mauervorsprüngen oder Balken an der Wand baut. Da Schwalben häufig in größeren Kolonien brüten, fallen im Laufe des Sommers schon mal größere Mengen an Kot an. Unschön sind dann oft die Hinterlassenschaften am Putz und unterhalb des Nestes.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz gehören Schwalben zu den besonders geschützten Arten, die in ihrem Bestand als gefährdet eingestuft sind. Darauf weist der Fachdienst Natur und Landschaft des Landkreises Fulda hin. Vor allem der zunehmende Mangel an Insekten, Nist- und Baumaterial sowie fehlenden Nistmöglichkeiten an Fassaden führen nach Angaben des Fachdienstes in vielen Regionen zum massiven Rückgang der Schwalbenbestände. Auch sind bei Maßnahmen wie Fassadenrenovierungen, Gebäudemodernisierungen und Anbringung von Wärmedämmungen oft gleich sehr viele Individuen mit ihren Brutstätten betroffen.

Das Beseitigen oder Beschädigen der Fortpflanzungs-, Lebens- oder Ruhestätten der Schwalben ist allerdings ganzjährig verboten. Auch wenn die Vögel im Herbst fortziehen, ist das Entfernen der Nester nicht erlaubt, da die Art sehr brutplatztreu ist. Ebenso ist das Anbringen von Bruthindernissen nicht zulässig. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift zieht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich.

Gleichwohl sieht der Fachdienst Natur und Landschaft den Konflikt hinsichtlich der Kotverunreinigungen. Abhilfe bieten sogenannte Kotbretter, die in einem gewissen Mindestabstand unterhalb der Nester angebracht werden, so dass die Schwalben die Nester noch anfliegen können, der Kot aber auch aufgefangen wird.

Der Fachdienst Natur und Landschaft möchte betroffene Gebäudebesitzer unterstützen, in dem er diese Kotbretter finanziert. Ob und wie eine Anbringung an den Gebäuden möglich ist, soll im Einzelfall geprüft werden. Auch das Anbringen von künstlichen Nistschalen möchte der Landkreis aus Artenschutzmitteln fördern.

Mit dem Erhalt und der Schaffung von Nistmöglichkeiten kann somit jeder einen wertvollen Beitrag zum Artenschutz leisten. Schwalben können als ausschließliche Insektenjäger auch einen beachtlichen Teil der dem Menschen lästigen Mücken und Fliegen um Haus und Hof vertilgen. Und nicht zuletzt sollen dem Volksmund nach Schwalben jedem Hausbesitzer Glück bringen, unter dessen Dächern sie Nester bauen.

INFO: Interessierte Hausbesitzer können sich an den Fachdienst Natur und Landschaft des Landkreises Fulda unter der Telefonnummer 0661-6006-470 oder -386 melden.

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