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Wiederzulassung von Fahrzeugen künftig einfacher

Schönes aus Fulda. Mit Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungs-Zerordnung (FZV) am 1. März 2007 kommt es zu einigen Änderungen im Zulassungsverfahren. So können künftig stillgelegte Fahrzeuge einfacher als bisher wieder in Betrieb genommen werden. Darauf weist der Verkehrsdezernent des  Landkreises Fulda, Erster Kreisbeigeordneter Dr. Heiko Wingenfeld, in einer Pressemitteilung hin.

Nach bisheriger Rechtslage war nach Ablauf von 18 Monaten ein aufwändiges und damit teures Vollgutachten erforderlich, um eine Wiederzulassung zu erhalten. Hierauf wird ab 1. März 2007 verzichtet, sofern das Fahrzeug nicht länger als sieben Jahre (solange werden die Fahrzeugdaten nach Außerdienstsetzung beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg gespeichert) stillgelegt war, so Wingenfeld.

Sind keine Veränderungen vorgenommen worden, reiche es künftig aus, vorher eine Hauptuntersuchung und eine Abgasuntersuchung durchzuführen. Auch nach Ablauf von sieben Jahren genüge für die Wiederzulassung eine gültige Hauptuntersuchung und eine Abgasuntersuchung, wenn die Fahrzeugpapiere noch vorhanden sind und keine Veränderungen an dem Fahrzeug vorgenommen wurden. Sollten die Fahrzeugpapiere nicht mehr vorhanden sein, sei die Erstellung eines Vollgutachtens erforderlich.

Außerdem behalten Fahrzeuge, die ab 1. März 2007 außer Betrieb gesetzt werden, nicht mehr automatisch ihr altes Kennzeichen. Wer dieses bei der Wiederzulassung (auf den gleichen Halter) wiederbekommen möchte, muss es bei der Abmeldung gegen eine Gebühr von 2,60 Euro sofort vorreservieren lassen. Ansonsten kann das Kennzeichen bereits am nächsten Tag für eine andere Zulassung ausgegeben werden, teilte Wingenfeld weiter mit.

Ferner werde mit der Neuregelung des Zulassungsrechts auch ein einheitliches Mindestalter für Oldtimer-Zulassungen festgelegt. Während bisher ein Mindestalter von 30 Jahren für das H-Kennzeichen und von 20 Jahre für das 07-Kennzeichen erforderlich war, ist es ab 1. März notwendig, dass die Erstzulassung des Fahrzeugs mindestens 30 Jahre zurückliegt, um die steuergünstige Zulassungsart wählen zu können. Die Inhaber eines roten 07-Kennzeichens mit jüngeren Fahrzeugen erhalten jedoch Bestandsschutz und können auch weiterhin dieses Kennzeichen benutzen.

Die Zulassungsbehörde ist am kommenden Mittwoch, dem 28. Februar 2007, wegen der erforderlichen Umstellung der EDV auf das neue Verfahren nur vormittags von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeit am Nachmittag entfällt.

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