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Streamer Adam Wolke wird in Fulda vom Weihnachtsmarkt geworfen

Stream-Verbot auf Weihnachtsmarkt: Adam Wolke darf keinen Glühwein trinken – Stadt Fulda lenkt ein

Bei seinem Weihnachtsmarktbesuch sprach die Stadt Fulda ein Aufnahmeverbot für Adam Wolke von SkylineTV aus. Nachdem er den Markt verlassen musste, entschuldigte sich die Stadt und bot eine Einladung zum Glühwein an. Diese bestätigte der Streamer ohne zu zögern.

Adam Wolke ist auf Youtube und Twitch bekannt durch sein Sendeformat SkylineTV. Seit mehr als fünf Jahren bereist er interessante und sehenswerte Orte. Dabei tritt er auch häufig in Interaktion mit den Menschen in der Nähe, die dann ebenfalls in seinem Live-Streams zu sehen sind. So war er zuletzt in Spanien und Amerika unterwegs.

Bei seinem Besuch auf dem Weihnachtsmarkt in Fulda am 9. Dezember 2021 wollte Adam Wolke beim Glühweintrinken ein Live-Video übertragen. Da die Idee eher spontan entstanden ist, war er nicht mit vollständigem Equipment, sondern nur mit Camcorder und Headset unterwegs.

Stream-Verbot für Adam Wolke von SkylineTV auf Weihnachtsmarkt in Fulda

Als er sein Video gegen 18:30 Uhr an einem Glühweinstand startete lief noch alles problemlos. Einige Mitarbeiter des Standes erkannten ihn wieder und empfingen ihn freundlich. Doch nachdem er sich hinsetzte, dauerte es nicht lang, bis er vom Sicherheitspersonal angesprochen wurde.

Die Security-Mitarbeiter wollten wissen, ob er eine Genehmigung für seine Aufnahmen hat. Da Adam Wolke den Stream auf Twitch unterbrechen musste, veröffentlichte er am 14. Dezember ein weiteres Video auf Youtube. Unter dem Titel „Ich wurde vom Weihnachtsmarkt geworfen“ schnitt er den Wortwechsel noch einmal in Kurzform zusammen.

Die Mitarbeiter der Security fragen weiter: „Schon mal was von DSGVO gehört?“ Obwohl Adam Wolke auf einem öffentlichen Platz gefilmt hat und die Menschen nur im Hintergrund zu sehen waren, müsse er eine Genehmigung der gefilmten Personen einholen. Hier läge laut Sicherheitsmitarbeitern ein „Verstoß gegen den Datenschutz“ vor, und das wäre ja genau ihr Zuständigkeitsbereich.

Es ist kein Geheimnis, dass Internet-Streamer gerne mal mit den Behörden aneinanderstoßen. Deutschlands größter Twitch-Streamer Monte musste beinahe aus Deutschland auswandern, das die Medienanstalt auf seine Glücksspielstreams aufmerksam wurden. Die MonatanaBlack Casino Inhalte auf seinem Kanal mussten in Folge eingestellt werden und der Streamer muss seit dem auf reguläre Spiele zurückgreifen um Content für seinen Kanal zu erstellen.

Verweis durch Ordnungsamt Fulda wegen Live-Stream

Als Adam Wolke die Mitarbeiter der Security darauf aufmerksam machte, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in diesem Fall keine Rolle spielt, forderten sie das Ordnungsamt der Stadt Fulda an. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes sprachen dann einen Platzverweis aus, weil der Streamer gegen die Marktordnung verstoßen hat. Diese macht eine Genehmigung zur Bedingung, wenn mit professionellem Equipment gefilmt wird. Daraufhin zeigte Adam Wolke’s Stream, der von mehr als 5000 Zuschauern verfolgt wurde, eine Bauchbinde mit den Worten „Gleich geht es weiter“ bei abgeschalteter die Bild- und Tonübertragung.

Nach dem Verlassen des Weihnachtsmarktes gab es noch einen weiteren Twitch-Stream für die Community, in dem sich die Zuschauer zur Situation äußerten. Viele von ihnen fanden den Wortwechsel sehr unterhaltsam. In seinen früheren Videos hat Adam Wolke schon zahlreiche Weihnachtsmärkte besucht, doch eine Genehmigung war bisher nie erforderlich.

Dazu sagt der SkylineTV-Moderator weiter, dass seine Sendung hauptsächlich aus Aufnahmen in der Öffentlichkeit besteht. Den vom Ordnungsamt erwähnten Verweis in der Marktordnung auf eine derartige Genehmigung konnte Adam Wolke nicht finden, weder auf dem Platz noch auf der Webseite.

Als Folge des Berichts in der Fuldaer Zeitung reagierte die Stadt Fulda einsichtig: Der Besuch des SkylineTV-Moderators sei „nicht ganz glücklich gelaufen“. Daher entschuldige sich die Stadt bei Adam Wolke und seinem Team, so Sprecherin eine Sprecherin der Stadt. Das Security-Personal hatte wohl dem Leiter der Veranstaltung gegenüber von einer professionellen Ausstattung des Streamers gesprochen.

Der Veranstaltungsleiter wusste nichts über die Aufnahmen, also entschied er sich dazu, ein Verbot für die Dreharbeiten auszusprechen. Zwar seien Videoaufnahmen grundsätzlich möglich, um journalistisch zu berichten, erläuterte die Sprecherin der Stadt. Das gelte aber nicht für gewerbliche Dreharbeiten oder für den Fall, dass eine Drohne zum Einsatz kommen soll.

Weiter erklärt die Sprecherin, dass sich solche gewerblichen Drehteams normalerweise vor Beginn der Veranstaltung beim entsprechenden Leiter anmelden, hier also bei der Stadt Fulda. Dabei informieren Sie den Veranstalter in der Regel über Zeitpunkt und Ort des geplanten Drehs. Security und Ordnungsamt könnten so gezielt informiert werden, um unklare Situation wie in diesem Fall zu vermeiden.

Dass es dazu nicht kam, bedauert die Sprecherin der Stadt Fulda. Daher sei Adam Wolke von der Stadt eingeladen, einen weiteren Glühwein auf dem Fuldaer Weihnachtsmarkt zu trinken. Dabei dürfe er auch Streamen, führte sie abschließend aus.

Adam Wolke sagte, für ihn sei das Verfahren der Stadt Fulda im Hinblick auf seine langjährige Erfahrung als Streamer zum Teil überraschend. Über die Einladung freue er sich. Dann werde er einfach mit dem Mobiltelefon aufnehmen, um keinen professionellen Anschein zu vermitteln.

Am 16. Dezember besuchte Adam Wolke wie vereinbart erneut den Weihnachtsmarkt in Fulda. Dort wurde er von Dominik Höhl vom Stadtmarketing empfangen, der ihn über den Weihnachtsmarkt führte und ihm einen Glühwein spendierte.

 

Bildquelle: https://www.pexels.com/photo/light-city-traffic-holiday-5614602/

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