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Generationengerechtigkeit bei Konjunkturprogramm angemahnt

Fulda. „Grundsätzlich begrüßen wir die parteiübergreifende Entschlossenheit, der außergewöhnlichen Herausforderung auch mit einem außergewöhnlichen finanziellen Engagement entgegen zu treten“, erklärt der Diözesanvorsitzende des Kolpingwerks im Bistum Fulda, Steffen Flicker. Jedoch mahnt das Kolpingwerk das Prinzip der Generationengerechtigkeit bei der Umsetzung des Konjunkturprogramms II an.

Stabilität ist das Hauptziel

Die vorrangige Aufgabe des Staates in der gegenwärtigen Situation sei die Gewährung von Stabilität für das durch die Entwicklungen auf den internationalen Finanzmärkten angegriffene Modell der sozialen Marktwirtschaft. „Insofern war es richtig und alternativlos, für das Finanzsystem kurzfristig mit Bürgschaftszusagen einen Rettungsschirm aufzuspannen“, betont Steffen Flicker.

„Gleiches gilt prinzipiell für die mit den konjunkturpolitischen Maßnahmen verbundenen Kreditbürgschaften für Unternehmen. Insbesondere mittelständische Unternehmen, die das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft bilden und vielfach unverschuldet von der durch die Finanzkrise ausgehenden ‚Kreditklemme‘ betroffen sind, sind in der gegenwärtigen Situation auf die stabilisierende Funktion des Staates angewiesen“, erläutert Steffen Flicker. Richtig sei im Sinne des Modells der sozialen Marktwirtschaft auch, dass eine darüber hinaus gehende staatliche Beteiligung an Unternehmen nicht vorgesehen sei.

Zielgenauere Investitionen

Das Kolpingwerk sieht allerdings offene Fragen bei den geplanten Investitionen der öffentlichen Hand. „Noch ist unklar, wie es gelingen kann, dass die Mittel für Investitionen in genau den Kommunen und zugunsten genau der Zielsetzungen ankommen, in denen sie am nötigsten sind. Das Kolpingwerk spricht sich für zielgenaue bildungs- und umweltpolitisch sinnvolle Zukunftsinvestitionen und den darauf begrenzten Ausbau der Infrastruktur aus. An der Erreichung dieses Ziels wird sich dieser Teil des Konjunkturpakets messen lassen müssen“, betont Steffen Flicker.

Die Reservierung des Löwenanteils der Investitionsmittel einerseits für die Kommunen, andererseits für bildungsbezogene Ausgaben weise immerhin in diese Richtung, lasse aber noch zu viele Abweichungsspielräume. „Das Prinzip der Generationengerechtigkeit muss oberste Richtschnur sein, da den nachfolgenden Generationen vermeidbare Schulden aufgeladen werden, die ihren zukünftigen Handlungsspielraum schon heute empfindlich eingrenzen“, gibt Steffen Flicker zu bedenken. In diesem Sinne könnten sich auch verschiedene weitere Maßnahmen zur kurzfristigen Steigerung der Kaufkraft als nicht zielführend herausstellen, wenn dadurch eine umfassende, familiengerechte Reform von Steuern und Abgaben in weite Ferne rücke.

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