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Bescheinigungen über Arbeitslosengeld I aufheben

Fulda. Jeder Arbeitslose, der Leistungen von der Agentur für Arbeit bezieht, erhält nach Ende des Leistungsbezugs einen Leistungsnachweis. Besteht die Arbeitslosigkeit über das Kalenderjahr hinaus, wird im Januar automatisch eine Zwischenbescheinigung ausgestellt. Steuerpflichtige, die im Jahr 2008 Arbeitslosengeld erhalten haben, müssen dem Finanzamt eine Kopie dieser Bescheinigung als Anlage zu ihrer Steuererklärung beifügen. Da diese Nachweise auch für die Rente wichtig sind, ist es unbedingt empfehlenswert, sie sorgfältig aufzubewahren.

Die Agentur für Arbeit Fulda weist darauf hin, dass Zweitschriften nur in einem begrenzten zeitlichen Rahmen ausgestellt werden können, da die erforderlichen Kundendaten aufgrund datenschutzrechtlicher Vorschriften nach einigen Jahren gelöscht und die Akten vernichtet werden. Auch solange die Daten noch vorliegen, kann es zu Zeitverzögerungen kommen, da die Bearbeitung von Leistungsanträgen verständlicherweise vorrangig ist.

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