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Krise zur Weiterbildung nutzen – Arbeitsagentur fördert Qualifizierung während der Kurzarbeit

Fulda. Kurzarbeit – Das gab es lange Zeit nur in den baunahen Branchen, und zwar im Winter. Durch die Auswirkungen der internationalen Finanzkrise hat sich jedoch in vielen Unternehmen unterschiedlichster Branchen die Auftragslage in den vergangenen Monaten ver-chlechtert. Auch in der Region Fulda haben zahlreiche Firmen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter reduzieren müssen. Um den Betrieben zu helfen, einen vorübergehenden Arbeitsausfall zu überbrücken, zahlt die Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld (Kug) und finanziert seit neustem auch Weiterbildungskosten innerhalb der Kurzarbeit.
„Unsere Agentur übernimmt momentan in 46 Firmen für insgesamt 2155 Mitarbeiter einen Teil des Lohns“, berichtet Waldemar Dombrowski, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Fulda. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter nur den Lohn für die tatsächlich geleistete Arbeit, die Arbeitsagentur übernimmt 60 Prozent des fehlenden Nettogehaltes (für Arbeitnehmer mit Kind im Haushalt 67 Prozent).

„Wir entlasten auf diese Weise Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten von Personalkosten. Kündigungen werden vermieden und die Betriebe müssen keine gut ausgebildeten und eingearbeiteten Mitarbeiter entlassen“, erklärt der Agenturchef, der auf zwei wichtige Neuerungen hinsichtlich des Kurzarbeitergeldes hinweist. Zum einen wurde die maximale Bezugsdauer von einem Jahr auf 18 Monate verlängert. Darüber hinaus wurden von der Bundesagentur für Arbeit in Kooperation mit der Bundesregierung neue Fördermöglichkeiten für Weiterbildungsmaßnahmen für Kurzarbeiter geschaffen.

Die Übernahme von Qualifizierungskosten hilft Unternehmen, die Zeit der Kurzarbeit optimal zu nutzen. Waldemar Dombrowski sieht hier Vorteile für beide Seiten: „Der Arbeitnehmer erwirbt Zusatzqualifikationen, erhöht seine Aufstiegschancen und sichert seinen Arbeitsplatz, indem er sich weiterbildet. Für die Firma bringt die Qualifizierung der Mitarbeiter auf lange Sicht Wettbewerbsvorteile und Innovationskraft.“ Insbesondere für die kleinen und mittel-ständischen Betriebe der Region  sei es wichtig, ihre Mitarbeiter so hoch wie möglich zu qualifizieren. „Arbeitgeber wir Arbeitnehmer sollten die Krise nutzen, um ihr Personal zu qualifizieren. Dann sind sie noch besser für den Wettbewerb der Zukunft gerüstet“, wirbt der Agenturchef.

Wer kann konjunkturelle Kurzarbeit beantragen?
Jedes Unternehmen mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten kommt in Frage. Seit Ende 2008 haben auch Zeitarbeiter einen Anspruch auf Kug.  Die Bedingungen:

•    Das Unternehmen ist betriebsbezogen von einem erheblichen Arbeitsausfall betroffen, der auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht.
•    Das Unternehmen verzeichnet einen Entgeltausfall  von mehr als zehn Prozent.
•    Der Arbeitsausfall ist unvermeidbar. Das heißt der Betrieb hat zuvor alles getan, um den Arbeitsausfall zu verhindern oder zu beheben, zum Beispiel durch das Aufbrauchen von Arbeitszeitguthaben oder das Gewähren von festgelegtem Erholungsurlaub.
•    Der Arbeitsausfall ist voraussichtlich nur vorübergehend und während der Bezugsdauer des Kurzarbeitsgeldes ist davon auszugehen, dass die Beschäftigten anschließend wie-der in Vollzeit arbeiten.
•    Der Arbeitsausfall muss der zuständigen Arbeitsagentur angezeigt worden sein.

Wie lange arbeiten Kurzarbeiter?
Ob der Arbeitsausfall stunden-, tage- oder wochenweise eintritt, bleibt dem Unternehmen vorbe-halten. Das Entgelt muss für ein Drittel der Arbeitnehmer des Betriebes bzw. der Betriebsabtei-lung um mehr als zehn Prozent verkürzt werden, damit Anspruch auf Kug besteht. Bei der so genannten „Kurzarbeit null“ wird die Arbeit komplett eingestellt.

Wie viel Geld erhalten die Arbeitnehmer in der Kurzarbeitsphase?
Der Arbeitgeber zahlt nur den Teil des Arbeitsentgeltes, der der reduzierten Arbeitszeit ent-spricht. Wird zum Beispiel nur noch die Hälfte der Zeit gearbeitet, erhalten die Mitarbeiter vom Unternehmen auch nur noch die Hälfte der Vergütung. Hinzu kommt das Kug in Höhe von 60 Prozent des Lohnausfalls, bei Arbeitnehmern mit Kind im Haushalt 67 Prozent.

Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden?
Seit 1. Januar 2009 gilt eine neue maximale Bezugsdauer für Kug: Über die gesetzliche Bezugs-frist von sechs Monaten hinaus können Unternehmen nun für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten die Leistung beantragen. Diese neue Regelung kommt auch den Betrieben zugute, die bereits 2008 mit Kurzarbeit begonnen haben.

Wo gibt es Informationen?
Bei der Agentur für Arbeit Fulda unter der Telefonnummer 0661 / 17-393 (Herr Häuser) sowie unter der Arbeitgeber-Hotline 01801 / 66 44 66 (3,9 Cent aus dem Festnetz der dt. Telekom, an-dere Tarife entsprechend Netzbetreiber)

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