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Kein Abschluss von Stromverträgen am Telefon

Fulda. Die ÜWAG weist auf eine aktuelle Warnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin: Mit immer dreisteren Verkaufsmethoden würden Kunden zum Abschluss eines neuen Stromliefervertrags gedrängt. Auch bei der ÜWAG haben sich bereits Kunden aus der Region gemeldet, die nach einem Telefonat plötzlich als Neukunden eines anderen Energieversorgers angeschrieben wurden oder sich über merkwürdige Methoden der telefonischen „Werbung“ im liberalisierten Energiemarkt beklagten.

Nutzen Gesetzeslücken aus

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nutzen manche Energieanbieter und ihre Vertriebspartner gezielt eine Gesetzeslücke aus: Zwar sind unaufgeforderte Werbeanrufe verboten, ein gültiger Vertrag kann jedoch telefonisch abgeschlossen werden. Dabei gäben sich Anrufer immer öfter als Vertreter des bestehenden Stromversorgers aus und verschleierten bewusst, dass sie den Kunden zu einem Anbieterwechsel bewegen wollten.

Einem ÜWAG-Kunden aus der Region, der einen solchen Anruf erhielt, kam es merkwürdig vor, dass der Anrufer, der für einen neuen Stromanbieter warb, sofort seine Kontonummer „zum Abgleich“ haben wollte. Eine andere Kundin, die sich an die ÜWAG gewandt hat, berichtete davon, dass sie der Zusendung von Informationsmaterial am Telefon zugestimmt habe, stattdessen aber einen neuen Stromliefervertrag zu deutlich schlechteren Konditionen als bei der ÜWAG bekam.

Zwei Wochen Widerrufsfrist

Tipp der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Wer so am Telefon überrumpelt worden ist, muss nicht ungewollt Kunde dieses neuen mehr oder weniger seriös agierenden fremden Energieversorgers werden. Wie bei Haustür- oder Internet-Geschäften kann der Vertrag innerhalb von zwei Wochen ohne Begründung widerrufen werden. Um einen Beweis in den Händen zu halten, raten die Verbraucherschützer dazu, den Widerruf per Einschreiben und Rückschein an den Absender des Vertrags zu schicken.

Mehr Informationen unter www.vz-bawue.de (Pressemitteilung vom 17. Februar 2009: „Untergeschobene Verträge – Stromanbieter werben unlauter“).

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